Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-GV/2013-0077  

 
 
Betreff: Entwicklung der Kosten im Bereich der Kindertageseinrichtungen 2007 - 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:HA
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
26.08.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
02.09.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.09.2013 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis genommen   

Begründung / Erläuterung

Entwicklung der Kosten im Bereich der Kindertageseinrichtungen 2007 - 2012

Ausgangslage:

  • Inkraftsetzung der Gebührensatzung zum 1. Mai 2007
  • Abrechnung der KITA- Betriebskosten zum 31.12.2012r alle Einrichtungen und Darstellung der Entwicklung der Kosten seit 2007
  • Prüfung der Entwicklung der KITA Kosten unter dem Aspekt der gleichbleibender KITA -Gebühren
  • Entscheidung ob Anpassung/Veränderung der KITA-Gehrensatzung erforderlich ist

 

Abrechnung der KITA- Betriebskosten zum 31.12. jeden Jahres

 

Am 1. Mai 2007 ist die zurzeit gültige KITA- Gebührensatzung in Kraft getreten. Zu diesem Zeitpunkt gab es acht Kindertagesstätten, davon drei in freier und fünf in kommunaler Trägerschaft.

Im 31.Dezmeber 2012 gab es in der Gemeinde Wandlitz 11 Kindertageseinrichtungen, davon sechs in kommunaler Trägerschaft und fünf in freier Trägerschaft. 10 Einrichtungen sind im KITA -Bedarfsplan enthalten, die KITA „Petö Schönwalde wird darüber hinaus betrieben.

 

Im gleichen Zeitraum hat sich die Anzahl der betreuten Kinder in der Gemeinde Wandlitz um  310 Kinder erhöht.

 

In der nachfolgenden Übersicht wird die Kostenentwicklung im KITA- Bereich dargestellt. Grundlage bildet die jährliche Betriebskostenabrechnung der Einrichtungen.

Verglichen werden hier bei den Ausgaben speziell die anfallenden Kosten für das notwendige pädagogische Personal und die Sach- und Betriebskosten. Hierzu gehören u.a. die Ausgaben für Strom, Heizung, Wasser/Abwasser, Reinigung, Versorgung, Geschäftsbedarf, Spiel- und Beschäftigungsmaterialien, Instandhaltungskosten für Grundstück und Gebäude sowie die Ausstattung, Abschreibungen aber auch Kosten für das technische Personal (Hausmeister, Kräfte für die Essenversorgung und ausgabe).

 

Bei den Einnahmen wird die Entwicklung der Eltern- und Essengeldbeiträge, die Einnahmen aus dem Zuschuss des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und sonstige Einnahmen verglichen.

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Anzahl Kinder

1.228

1.312

1.336

1.376

1.425

1.538

VbE

90,749

91,167

93,605

98,779

112,828

122,596

Ausgaben

 

 

 

 

 

 

Kosten pädag. Personal

3.308.691,85

3.573.373,91

3.852.021,91

4.256.799,58

4.844.035,35

5.309.150,29

Sach- /Betriebskosten

1.326.517,98

1.345.889,76

1.448.071,08

1.578.821,47

1.620.131,18

1.894.356,65

Ausgaben ges.

4.635.209,83

4.919.263,67

5.300.092,99

5.835.621,05

6.464.166,53

7.203.506,94

Einnahmen

 

 

 

 

 

 

1. Elternbeiträge

974.752,41

899.843,82

929.619,74

980.261,63

1.062.294,93

1.192.010,10

2. Essengeldbeiträge

200.091,49

206.772,71

211.043,38

220.683,95

232.930,42

266.109,18

3. sonstige Einnahmen

64.578,13

60.922,06

67.799,13

22.455,31

39.342,19

92.069,50

4. Zuschuss des LK

2.786.293,70

2.984.407,40

3.179.764,90

3.508.140,37

3.944.551,03

4.191.722,90

Einnahmen ges.

4.025.715,73

4.151.945,99

4.388.227,15

4.731.541,26

5.279.118,57

5.821.911,68

Zuschuss der Gemeinde Wandlitz

609.494,10

767.317,68

911.865,84

1.104.079,79

1.185.047,96

1.461.595,27

Zuschuss Gemeinde Wandlitz/ Kind/Monat

41,36

48,74

56,88

66,87

69,33

79,19

 

Entwicklung der Ausgaben

Der Zuschuss der Gemeinde Wandlitz zu den Betriebskosten im Kita-Bereich hat sich von 609.494,10 € im Jahr 2007 auf 1.461.595,27 € im Jahr 2012 entwickelt.

Wesentliche Gründe für die Steigerung der Kosten sind:

  • Mehr Einrichtungen und mehr  betreute Kinder.
  • Die  Änderung des Kita-Gesetzes (KitaG) und der Kita-Personalverordnung (KitaPersV) im Juli 2010, führte zu einer Verbesserung der Personalausstattung. Bei einer Betreuungszeit über sechs Stunden steht seitdem eine pädagogische Fachkraft für jeweils sechs Kinder im Krippenalter und eine pädagogische Fachkraft für jeweils 12 Kinder im Kindergartenalter zur Verfügung.

Die Bemessungsgröße für das notwendige pädagogische Personal zur Betreuung von Kindern im Grundschulalter wurde nicht geändert.

2007- 90,749 Vollzeitstellen, 2012- 122,596 Vollzeitstellen

  • regelmäßige Tarifsteigungen

Die Kosten für das pädagogische Fachpersonal stiegen von rd. 3,3 Mio. € auf über 5,3 Mio. €

  • Erhöhung der laufenden Betriebskosten bei Strom, Heizung, Wasser/Abwasser, Reinigung- somit stiegen die Ausgaben füSach-/Betriebskosten von 1,326 Mio.€ auf 1,894 Mio.€

Insgesamt sind die Ausgaben von 2007 bis Ende 2012 um 2,57 Mio. €  auf 7,2 Mio. €  angestiegen.

 

Entwicklung der Einnahmen

Mit der Änderung des KitaG und der KitaPersV zur Verbesserung der Personalausstattung wurde auch der § 16, Abs. 2 KitaG zur Finanzierung der Kindertagesbetreuungsangebote  geändert.

  • Bisher wurde grundsätzlich für alle Betreuungsangebote durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein Zuschuss von 84% zu den Kosten des notwendigen pädagogischen Personals gezahlt.

Der Zuschuss des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe beträgt nach der Änderung des KitaG 86,3 % zu den Kosten des notwendigen pädagogischen Personals für jedes betreute Kind im Krippenalter und 85,2 % zu den der Kosten des notwendigen pädagogischen Personals für jedes betreute Kinde im Kindergartenalter. Der Zuschuss zu den Kosten für jedes betreute Kind im Grundschulalter ist bei 84 % geblieben.

Damit hat sich der Zuschuss des Landkreises von 2,78 Mio. € auf 4,19 Mio. €  erhöht.

 

  • Entwicklung der Elterneinkommen in den kommunalen Einrichtungen

Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Elterneinkommen zwischen 2007 und 2012. Gemeint ist hier das Elterneinkommen, das für die Feststellung des Elternbeitrages nach der Kita- Gebührensatzung die Grundlage bildet.

Zwischen 2007 und 2012 gab es keine wesentliche Veränderung im durchschnittlichen Elterneinkommen, damit hat sich auch der durchschnittliche Elternbeitrag für die Betreuung der Kinder in einer gemeindlichen KITA nicht wesentlich verändert.

 

 

 

betreute Kinder in kommunalen Einrichtungen

 

durchschnittliches

Elterneinkommen

 

durchschnittlicher Elternbeitrag

 

2007

 

873

 

1.935,00 €

 

59,13 €

 

2012

 

1105

 

1.913,25 €

 

53,87 €

 

Die Einnahmen aus Elternbeiträgen sind zwar von 2007 bis 2012 angestiegen, zeitgleich wurden aber auch mehr Kinder betreut. Betrachtet man alle Einrichtungen in der Gemeinde unter diesem Aspekt, dann hat sich der durchschnittliche monatliche Elternbeitrag von 66,14 € in 2007 auf 64,58 € in 2012 entwickelt.

2006, vor der Änderung der KITA- Gebührensatzung, lag der durchschnittliche Elternbeitrag noch bei 71,35 €.

  • Gleiches gilt für die Einkünfte aus Essengeldbeiträgen. Auch hier sind die jährlichen Einnahmen gestiegen, bedingt durch die Versorgung von mehr betreuten Kindern.

r die Mittagsversorgung in den kommunalen Einrichtungen wird seit 2004 ein monatliches Essengeld von 35,00 € erhoben. Zusätzlich ist 2009 durch die Gemeindevertretung beschlossen worden, für die Mittagsversorgung in den KITAs und den Grundschulen der Gemeinde Wandlitz einen reduzierten Essengeldbeitrag für sozial schwache Familien gestaffelt nach dem Einkommen zu erheben. Dafür werden jährlich zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt. 2009 waren es 103.200 €.

Da nicht alle Eltern diesen reduzierten Essengeldbeitrag in Anspruch nehmen kann seit 2010 über diese Haushaltsstelle auch die kostenlose Schulmilchversorgung finanziert werden.

 

Ermittlung der tatsächlichen Platzkosten gemäß § 16 Abs. 4 KitaG auf der Grundlage der BK-Abrechnungen 2007- 2012 gegliedert nach den einzelnen Kindereinrichtungen in der Gemeinde Wandlitz

 

alle Einrichtungen Kosten/Kind/Monat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Basdorf

      32,91

      36,87

      43,48

      61,51

      54,07

      79,07

Klosterfelde

      59,58

      73,32

      86,39

      86,92

   100,35

      90,14

Lanke

   124,33

   123,62

      58,76

   197,58

   168,14

   288,67

Schönerlinde

      40,48

      38,57

      47,27

   107,32

   171,63

   140,92

Wandlitz Hort

      11,04

      14,06

      16,24

      11,91

      19,79

        7,60

Stolzenhagen

             -  

             -  

             -  

             -  

             -  

   656,81

Wandlitz AWO

      50,42

      64,20

      78,49

      67,88

      60,48

      61,52

Wandlitz Montessori

             -  

             -  

             -  

             -  

             -  

   271,83

Schönwalde AWO

      54,43

      30,51

      74,84

   109,81

      58,03

      80,77

Petö Schönwalde

             -  

             -  

             -  

             -  

             -  

   355,45

Zerpenschleuse ASB

      40,43

      78,83

      80,99

      87,89

   114,86

      97,84

Zuschuss Gemeinde Wandlitz/ Kind/Monat

41,36

48,74

56,88

66,87

69,33

79,19

 

Die monatlichen Zuschüsse je Kind stellen sich in den einzelnen Einrichtungen  sehr unterschiedlich dar.

Ein Platz im Hort Wandlitz ist am kostengünstigsten, da hier zum größten Teil eine Doppelnutzung der Schul- und Horträume erfolgt. Der Betrieb der Kita Stolzenhagen zeigte sich 2012 am kostenintensivsten.

Die KITA wurde im Mai/Juni 2012 in Betrieb genommen. Es wurden 19 Kinder im Durchschnitt betreut, obwohl die Platzkapazität mit 60 Plätzen ausgewiesen wird. Hier kam es zu einer Beschäftigung von mehr Personal als notwendig, um den Betrieb abzusichern. 2013 ist die Einrichtung mit fast 50 Kindern belegt.

r die KITA Lanke gilt das auch. Aufgrund der geringen Kinderzahl kann der Personalschlüssel nicht eingehalten werden, um die Öffnungszeiten abzusichern.

In Schönerlinde wurde in den letzten Jahren erheblich saniert, die Abschreibungskosten belasten hier das Ergebnis.

 

Insgesamt hat sich der Platzkostenzuschuss für alle Einrichtungen im Durchschnitt unter Berücksichtigung der Einnahmen in 2007 von 41,36 € je betreutem Kind und Monat in 2012 auf 79,19 € je betreute Kind und Monat entwickelt. Bei gleichbleibenden KITA-Gebühren ist das eine Kostensteigerung von 91 %.

 

Um die Kosten für die Gemeinde zu reduzieren wären eine Anpassung/Änderung der Elternbeiträge sowie eine Anpassung der Essengeldbeiträge möglich.

Anhand der vorliegenden Analyse wird einerseits deutlich, dass die Kosten für einen KITA-Platz erheblich gestiegen sind. Andererseits sind die durchschnittlichen Elterneinkommen, zumindest in den kommunalen Einrichtungen nicht in gleichen Maß mit angestiegen. Um dem bei einer möglichen Änderung der KITA-Gebührensatzung Rechnung zu tragen, muss abgewogen, wie und in welchem Umfang eventuelle Änderungen herbeigeführt werden.

 

Die Verwaltung wird für die Gemeindevertretung einen entsprechenden Vorschlag vorbereiten.

Gesetzliche Grundlagen

KITA-G;

§ 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf.


Finanzielle Auswirkungen: nein/ im Sachverhalt dargestellt


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt die vorliegende Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.