Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Entwicklung der Kosten im Bereich der Kindertageseinrichtungen 2007 - 2012 Ausgangslage:
Abrechnung der KITA- Betriebskosten zum 31.12. jeden Jahres
Am 1. Mai 2007 ist die zurzeit gültige KITA- Gebührensatzung in Kraft getreten. Zu diesem Zeitpunkt gab es acht Kindertagesstätten, davon drei in freier und fünf in kommunaler Trägerschaft. Im 31.Dezmeber 2012 gab es in der Gemeinde Wandlitz 11 Kindertageseinrichtungen, davon sechs in kommunaler Trägerschaft und fünf in freier Trägerschaft. 10 Einrichtungen sind im KITA -Bedarfsplan enthalten, die KITA „Petö Schönwalde“ wird darüber hinaus betrieben.
Im gleichen Zeitraum hat sich die Anzahl der betreuten Kinder in der Gemeinde Wandlitz um 310 Kinder erhöht.
In der nachfolgenden Übersicht wird die Kostenentwicklung im KITA- Bereich dargestellt. Grundlage bildet die jährliche Betriebskostenabrechnung der Einrichtungen. Verglichen werden hier bei den Ausgaben speziell die anfallenden Kosten für das notwendige pädagogische Personal und die Sach- und Betriebskosten. Hierzu gehören u.a. die Ausgaben für Strom, Heizung, Wasser/Abwasser, Reinigung, Versorgung, Geschäftsbedarf, Spiel- und Beschäftigungsmaterialien, Instandhaltungskosten für Grundstück und Gebäude sowie die Ausstattung, Abschreibungen aber auch Kosten für das technische Personal (Hausmeister, Kräfte für die Essenversorgung und –ausgabe).
Bei den Einnahmen wird die Entwicklung der Eltern- und Essengeldbeiträge, die Einnahmen aus dem Zuschuss des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und sonstige Einnahmen verglichen.
Entwicklung der Ausgaben Der Zuschuss der Gemeinde Wandlitz zu den Betriebskosten im Kita-Bereich hat sich von 609.494,10 € im Jahr 2007 auf 1.461.595,27 € im Jahr 2012 entwickelt. Wesentliche Gründe für die Steigerung der Kosten sind:
Die Bemessungsgröße für das notwendige pädagogische Personal zur Betreuung von Kindern im Grundschulalter wurde nicht geändert. 2007- 90,749 Vollzeitstellen, 2012- 122,596 Vollzeitstellen
Die Kosten für das pädagogische Fachpersonal stiegen von rd. 3,3 Mio. € auf über 5,3 Mio. €
Insgesamt sind die Ausgaben von 2007 bis Ende 2012 um 2,57 Mio. € auf 7,2 Mio. € angestiegen.
Entwicklung der Einnahmen Mit der Änderung des KitaG und der KitaPersV zur Verbesserung der Personalausstattung wurde auch der § 16, Abs. 2 KitaG zur Finanzierung der Kindertagesbetreuungsangebote geändert.
Der Zuschuss des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe beträgt nach der Änderung des KitaG 86,3 % zu den Kosten des notwendigen pädagogischen Personals für jedes betreute Kind im Krippenalter und 85,2 % zu den der Kosten des notwendigen pädagogischen Personals für jedes betreute Kinde im Kindergartenalter. Der Zuschuss zu den Kosten für jedes betreute Kind im Grundschulalter ist bei 84 % geblieben. Damit hat sich der Zuschuss des Landkreises von 2,78 Mio. € auf 4,19 Mio. € erhöht.
Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Elterneinkommen zwischen 2007 und 2012. Gemeint ist hier das Elterneinkommen, das für die Feststellung des Elternbeitrages nach der Kita- Gebührensatzung die Grundlage bildet. Zwischen 2007 und 2012 gab es keine wesentliche Veränderung im durchschnittlichen Elterneinkommen, damit hat sich auch der durchschnittliche Elternbeitrag für die Betreuung der Kinder in einer gemeindlichen KITA nicht wesentlich verändert.
Die Einnahmen aus Elternbeiträgen sind zwar von 2007 bis 2012 angestiegen, zeitgleich wurden aber auch mehr Kinder betreut. Betrachtet man alle Einrichtungen in der Gemeinde unter diesem Aspekt, dann hat sich der durchschnittliche monatliche Elternbeitrag von 66,14 € in 2007 auf 64,58 € in 2012 entwickelt. 2006, vor der Änderung der KITA- Gebührensatzung, lag der durchschnittliche Elternbeitrag noch bei 71,35 €.
Für die Mittagsversorgung in den kommunalen Einrichtungen wird seit 2004 ein monatliches Essengeld von 35,00 € erhoben. Zusätzlich ist 2009 durch die Gemeindevertretung beschlossen worden, für die Mittagsversorgung in den KITA’s und den Grundschulen der Gemeinde Wandlitz einen reduzierten Essengeldbeitrag für sozial schwache Familien gestaffelt nach dem Einkommen zu erheben. Dafür werden jährlich zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt. 2009 waren es 103.200 €. Da nicht alle Eltern diesen reduzierten Essengeldbeitrag in Anspruch nehmen kann seit 2010 über diese Haushaltsstelle auch die kostenlose Schulmilchversorgung finanziert werden.
Ermittlung der tatsächlichen Platzkosten gemäß § 16 Abs. 4 KitaG auf der Grundlage der BK-Abrechnungen 2007- 2012 gegliedert nach den einzelnen Kindereinrichtungen in der Gemeinde Wandlitz
Die monatlichen Zuschüsse je Kind stellen sich in den einzelnen Einrichtungen sehr unterschiedlich dar. Ein Platz im Hort Wandlitz ist am kostengünstigsten, da hier zum größten Teil eine Doppelnutzung der Schul- und Horträume erfolgt. Der Betrieb der Kita Stolzenhagen zeigte sich 2012 am kostenintensivsten. Die KITA wurde im Mai/Juni 2012 in Betrieb genommen. Es wurden 19 Kinder im Durchschnitt betreut, obwohl die Platzkapazität mit 60 Plätzen ausgewiesen wird. Hier kam es zu einer Beschäftigung von mehr Personal als notwendig, um den Betrieb abzusichern. 2013 ist die Einrichtung mit fast 50 Kindern belegt. Für die KITA –Lanke gilt das auch. Aufgrund der geringen Kinderzahl kann der Personalschlüssel nicht eingehalten werden, um die Öffnungszeiten abzusichern. In Schönerlinde wurde in den letzten Jahren erheblich saniert, die Abschreibungskosten belasten hier das Ergebnis.
Insgesamt hat sich der Platzkostenzuschuss für alle Einrichtungen im Durchschnitt unter Berücksichtigung der Einnahmen in 2007 von 41,36 € je betreutem Kind und Monat in 2012 auf 79,19 € je betreute Kind und Monat entwickelt. Bei gleichbleibenden KITA-Gebühren ist das eine Kostensteigerung von 91 %.
Um die Kosten für die Gemeinde zu reduzieren wären eine Anpassung/Änderung der Elternbeiträge sowie eine Anpassung der Essengeldbeiträge möglich. Anhand der vorliegenden Analyse wird einerseits deutlich, dass die Kosten für einen KITA-Platz erheblich gestiegen sind. Andererseits sind die durchschnittlichen Elterneinkommen, zumindest in den kommunalen Einrichtungen nicht in gleichen Maß mit angestiegen. Um dem bei einer möglichen Änderung der KITA-Gebührensatzung Rechnung zu tragen, muss abgewogen, wie und in welchem Umfang eventuelle Änderungen herbeigeführt werden.
Die Verwaltung wird für die Gemeindevertretung einen entsprechenden Vorschlag vorbereiten. Gesetzliche Grundlagen KITA-G; § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf. Finanzielle Auswirkungen: nein/ im Sachverhalt dargestellt Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt die vorliegende Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.
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