Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2013-0552  

 
 
Betreff: Errichtung eines Waldspielplatzes in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 601 (Teilfläche)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:612601
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
19.05.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
02.06.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
15.06.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.06.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20150420110456

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt auf einer Teilfläche des Flurstückes 601 in der Flur 4 der Gemarkung Wandlitz einen Waldspielplatz zu realisieren. Der Spielplatz soll auf einer ca. 400 m² großen und 15 m breiten Fläche parallel zur Rheinallee verlaufen. Das Projekt ist mit einem Betrag in Höhe von 120.000,00 € in den Haushalt eingestellt.  

 

Die Flächeninanspruchnahme erfolgt straßenbegleitend und beschränkt sich auf den Waldrand. Geplant ist die Errichtung einer Kletterkombination aus Seilparkour-Elementen und Seilnetzflächen mit Stahlpfosten. Die einzelnen Elemente sollen so aufgebaut werden, dass keine Bäume gefällt werden müssen. Das Konzept ordnet sich der Waldfunktion unter und stellt keine wesentlich andere Nutzung dar. Durch die Wahl der Spielgeräte, deren Anpassung an die örtliche Situation und die schonende Ausführung des Projektes wird die Waldfunktion nicht gestört, sondern vielmehr ergänzt und gestärkt. Der Waldcharakter bleibt erhalten.

 

Das Grundstück ist derzeit sowohl im Teilflächennutzungsplan für die Gemarkung Wandlitz  als auch im Bebauungsplan „Wandlitzsee-Nord II“ als Wald dargestellt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes zu schaffen, beabsichtigt die Gemeinde Wandlitz, diese Flächendarstellungen zu ändern. Entlang der Rheinallee soll eine ca. 15 m breite Teilfläche als Grünfläche ausgewiesen werden.

 

Das geplante Vorhaben ist bauantragspflichtig und bedarf gemäß § 8 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) einer Waldumwandlung.

 

Die Untere Forstbehörde hat ein positives Votum für die Waldumwandlung in Verbindung mit forstrechtlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist, dass die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Wandlitzsee-Nord II“ durch einen positiven Gemeindevertreterbeschluss nachgewiesen wird.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 5 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Wandlitzsee-Nord II so angepasst werden, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung des Waldspielplatzes geschaffen werden.

 


Anlagen:

 

Flurkartenauszug

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20150420110456 (83 KB)