Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Bunkerareal Prenden (B 5001) ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche Freizeit und Erholung dargestellt. Dem vorangegangen ist die Erarbeitung einer Rahmenplanung in den Jahren 1999 bis 2000, in der sich die damalige Gemeinde Prenden per Selbstbindungsbeschluss festlegte, dieses Areal als Sondergebiet Freizeit und Erholung (z.B. Freizeitpark) zu entwickeln. Die Erarbeitung dieser Rahmenplanung erfolgte in enger Abstimmung mit dem damaligen Eigentümer, dem Bundesvermögensamt Frankfurt/Oder. Tatsächliche Anstrengungen des Eigentümers das Areal entsprechend zu vermarkten, waren nicht zu verzeichnen. Im Jahre 2009 wurde das Grundstück durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an privat veräußert.
Der nunmehrige Eigentümer hat entsprechend der Anlage beantragt, das Areal als Sonderbaufläche Photovoltaik-Anlagen zu entwickeln. Sofern es Wunsch des Ortsbeirates ist, dieser Entwicklung zuzustimmen, müsste die Fläche im Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden und ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Dazu ist mit dem Eigentümer ein städtebaulicher Vertrag abzuschliessen.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 und 2 BauGB §2 (2) Kommunalverfassung Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Ortsbeirat Prenden
a) befürwortet die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Sondergebiet Photovoltaik und damit einhergehend die Darstellung des Areales als entsprechende Sonderbaufläche im künftigen Flächennutzungsplan
b) befürwortet nicht die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Sondergebiet Photovoltaik und damit einhergehend die Darstellung des Areales als entsprechende Sonderbaufläche im künftigen Flächennutzungsplan
Anlagen:
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