Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung lag eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 149, Flur 5, Flurstücke 450/1, 450/2, 451, 452 vor. Dieser wurde mit Beschluss BV-HA/2012-0298 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Zur Information wurden der Verwaltung durch das Bauordnungsamt geänderte Unterlagen übersandt. Diese betreffen den Wegfall des Verbinders zwischen dem Gebäudeteil entlang der Prenzlauer Chaussee und dem dahinter Liegendem. Dadurch handelt es sich nicht mehr um einen Gebäudekomplex sondern um zwei eigenständige Gebäude (Haus A und Haus B).
Das bereits erteilte gemeindliche Einvernehmen behält weiterhin seine Gültigkeit. Die Errichtung des geplanten Wohn- und Geschäftshauses ist, so wie in den Antragsunterlagen dargestellt, städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 29 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die geänderten Unterlagen zur Bauvoranfrage eines Wohn- und Geschäftshauses zur Kenntnis.
Anlagen:
- Antragsunterlagen (6 Seiten)
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