Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung lag ein Bauantrag zur Errichtung eines Drogeriemarktes auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 118 - 120, Flur 6, Flurstück 2693 vor. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Zu der mit Beschluss BV-HA/2012-0268 zugestimmten Bauvoranfrage ergaben sich noch ein paar Änderungen. So wurden der Standort des Marktes sowie die Zufahrt von der B 109 verschoben. Bei dem geplanten Drogeriemarkt handelt es sich weiterhin um einen kleinflächigen Einzelhandelsbetrieb mit ca. 750 m² Verkaufsfläche. Die dafür erforderlichen Stellplätze werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen. Geplant sind weiterhin eine öffentliche Toilette im Markt und Sitzmöglichkeiten auf dem Grundstück. Die in den Antragsunterlagen dargestellte Überfahrt/ Übergang vom Nachbargrundstück (Penny) sind Bestandteil eines gesonderten Befreiungsantrages. Die Errichtung des geplanten Drogeriemarktes wie in den Antragsunterlagen beschrieben ist aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 29 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beigefügten Anlagen zum Bauantrag eines Drogeriemarktes zur Kenntnis.
Anlagen:
- Antragsunterlagen (4 Seiten)
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