Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2013-0338  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Breitscheidstr./ B 109", Gemarkung Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 35Aktenzeichen:W 6340024/13
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
06.05.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
28.05.2013 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
03.06.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BV-HA2013-0338
Fotos

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zum Bebauungsplan „Breitscheidstraße/ B 109“ zur Errichtung einer Überfahrt/ Übergang auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 116, Flur 6, Flurstück 1799 vor.

In der im Bebauungsplan gekennzeichneten Fläche G2 (Fläche mit Bindung für Bepflanzung und Erhaltung) sollen eine Grundstücksüberfahrt und ein Übergang hergestellt werden. Die Grundstücksüberfahrt soll in einer Breite von 7,00 Metern gepflastert werden. Der Übergang soll in einer Breite von 1,50 Metern gepflastert bzw. mit Betonsetzstufen angelegt werden.

Der Übergang und die Überfahrt ermöglichen eine Verbindung zwischen Neubau Drogeriemarkt und bestehenden Lebensmittelmarkt. Mit der Überfahrt werden die Verkehrsströme zwischen beiden Objekten begünstigt und die B 109 entlastet.

Zwei von den im Bebauungsplan zeichnerisch festgesetzten Bäumen stehen im Bereich der geplanten Grundstücksüberfahrt. Die zwei Eichen, in den Anlagen mit Baum 1 und 2 gekennzeichnet, sollen zur Schaffung von Baufreiheit gefällt werden. Mit der Fällung wird auch die zu dichte Bepflanzung etwas gelichtet und somit Platz für die umliegenden Bäume geschaffen.

Aus Sicht der Verwaltung kann den beantragten Befreiungen von der zeichnerischen Festsetzung der zwei Bäume und der Errichtung von einer Grundstücksüberfahrt/ Übergang in der Fläche G2 zugestimmt werden. Dies ist städtebaulich vertretbar.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 29 ff Baugesetzbuch

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.     Der beantragten Befreiung von der zeichnerischen Festsetzung von zwei Bäumen in der Fläche G2 zu zustimmen.

 

2.     Der beantragten Befreiung zur Errichtung einer Grundstücksüberfahrt und eines Überganges auf der Fläche mit Bindung für Bepflanzung und Erhaltung (G2) zu zustimmen.

 


Anlagen:

 

-          Auszug Bebauungsplan „Breitscheidstr./ B 109“ (2 Seiten)

-          Antragsunterlagen (1 Seite)

-          Fotos (1 Seite)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV-HA2013-0338 (537 KB)    
Anlage 2 2 Fotos (111 KB)