Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zum Bebauungsplan „Breitscheidstraße/ B 109“ zur Errichtung einer Überfahrt/ Übergang auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 116, Flur 6, Flurstück 1799 vor. In der im Bebauungsplan gekennzeichneten Fläche G2 (Fläche mit Bindung für Bepflanzung und Erhaltung) sollen eine Grundstücksüberfahrt und ein Übergang hergestellt werden. Die Grundstücksüberfahrt soll in einer Breite von 7,00 Metern gepflastert werden. Der Übergang soll in einer Breite von 1,50 Metern gepflastert bzw. mit Betonsetzstufen angelegt werden. Der Übergang und die Überfahrt ermöglichen eine Verbindung zwischen Neubau Drogeriemarkt und bestehenden Lebensmittelmarkt. Mit der Überfahrt werden die Verkehrsströme zwischen beiden Objekten begünstigt und die B 109 entlastet. Zwei von den im Bebauungsplan zeichnerisch festgesetzten Bäumen stehen im Bereich der geplanten Grundstücksüberfahrt. Die zwei Eichen, in den Anlagen mit Baum 1 und 2 gekennzeichnet, sollen zur Schaffung von Baufreiheit gefällt werden. Mit der Fällung wird auch die zu dichte Bepflanzung etwas gelichtet und somit Platz für die umliegenden Bäume geschaffen. Aus Sicht der Verwaltung kann den beantragten Befreiungen von der zeichnerischen Festsetzung der zwei Bäume und der Errichtung von einer Grundstücksüberfahrt/ Übergang in der Fläche G2 zugestimmt werden. Dies ist städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 29 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1. Der beantragten Befreiung von der zeichnerischen Festsetzung von zwei Bäumen in der Fläche G2 zu zustimmen.
2. Der beantragten Befreiung zur Errichtung einer Grundstücksüberfahrt und eines Überganges auf der Fläche mit Bindung für Bepflanzung und Erhaltung (G2) zu zustimmen.
Anlagen:
- Auszug Bebauungsplan „Breitscheidstr./ B 109“ (2 Seiten) - Antragsunterlagen (1 Seite) - Fotos (1 Seite)
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