Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Ausgangslage:
Bis 31. Juli 2013 besteht für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe ein Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten. Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht. Am 1. August 2013 tritt eine neue Fassung des § 24 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in Kraft. Dann erhalten alle Kinder im Alter von einem Jahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ein Kind, dass das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Bei diesem Rechtsanspruch handelt es sich um die letzte Stufe zum Ausbau der Tagesbetreuung für die betreffende Altersgruppe nach dem Stufenplan im Kinderförderungsgesetz 2008.
Erneut wurden zur Feststellung des Kita-Bedarfs die bisher getroffenen Annahmen zur Geburten- und Einwohnerentwicklung zum Stichtag 31.12.2012 überprüft.
In die Betrachtung wurden folgende Altersgruppen einbezogen: ? Krippenkinder 0-1 Jahr ? Krippenkinder 1-3 Jahre ? Kindergartenkinder 3- 6,5 Jahre ? Hortkinder über 6,5 Jahre – 12,5 Jahre.
Eine eventuelle Änderung des Beginns der Schulpflicht für Kinder in Brandenburg wurde bei der Bedarfsplanung zum 31.12.2012 nicht berücksichtigt.
Der Planungszeitraum wurde bis 2017 erweitert. Auch diesmal waren die Ziele der Kita- Planung hinsichtlich des Versorgungs- und Auslastungsgrades der einzelnen Einrichtungen zu überprüfen.
Wie stellt sich die Bevölkerungsentwicklung und Prognose in den für die Kita- Bedarfsplanung relevanten Altersgruppen dar?
Die Geburtenzahlen sind weiterhin positiv. Die Prognose der Geburten lag für 2012 bei 141. Tatsächlich wurden 144 Kinder geboren. Aus der nachfolgenden Übersicht ist zu ersehen, wie sich die Geburtenprognose im Vergleich zum tatsächlich IST-Stand darstellt. In Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönwalde und Zerpenschleuse wurde die Geburtenprognose übertroffen.
(Tabelle: Geburten 2012, Quelle: EMA)
Die Geburtenzahlen in Wandlitz lagen 2012 mit 26 Geburten weit unter der Prognose von 42. 2010 wurde die Geburtenprognose für den OT Wandlitz mit 58 Geburten als statistischer Ausreißer betrachtet. In 2010 und 2012 Jahren wurde der Prognosewert nicht erreicht. Der Mittelwert der letzten drei Jahre bestätigt die Prognose der Geburten auch für Wandlitz. Deshalb wird bei der Trendberechnung wie bisher an der Geburtenprognose festgehalten und keine Korrektur vorgenommen.
Ferner wuchs die Altersgruppe von 0-6 Jahren im letzten Jahr durch Zuzug um 63. Besonders hervorzuheben ist Wandlitz mit 22 Kindern und Basdorf mit 19 Kindern.
Aufgrund der gleichbleibend hohen Geburtenzahlen und des anhaltenden, wenn auch leicht abnehmenden Zuzugs wurden die Prognosen erneut angepasst.
Für 2017 werden 494 Kinder im Krippenalter (0-3), 631 Kinder im Kindergartenalter und 1.255 Kinder im Hortalter angenommen.
Tabelle: Bevölkerungsentwicklung/ -prognose (eigene Berechnung)
Wie hat sich der Versorgungsgrad für die Altersgruppen entwickelt?
Zum 31.12.2012 stellt sich der Versorgungsgrad im Krippen- und Kindergartenalter unter Berücksichtigung der Tagespflege wie folgt dar:
Tabelle: Versorgungsgrad zum 31.12.2012 (inkl. Tagespflege) Für die weiteren Planungen wurden folgende Versorgungsgrade unter Berücksichtigung des geänderten Rechtsanspruchs zugrunde gelegt: Krippenkinder (0-1) 15 % Krippenkinder (1-3) 85% Kindergartenkinder (ü. 3-Schuleintritt) 97% Die zunehmende Bedeutung des Hortes hat sich auch in 2012 bestätigt. Zum 31.12.2012 stellt sich der Versorgungsgrad für den Hort wie folgt dar:
Tabelle: Versorgungsgrad zum 31.12.2012 Aufgrund der großen Nachfrage an Hortplätzen hat sich der Versorgungsgrad in den einzelnen Einrichtungen zum 31.12.2012 wie folgt entwickelt: Hort Basdorf 65 % Hort Klosterfelde 67 % Hort Wandlitz 75 % Hort Zerpenschleuse 40 %
Dieser Versorgungsgrad wird bei der weiteren Planung auch zugrunde gelegt. Welche Platzkapazitäten gibt es in den einzelnen Einrichtungen?
Bei der Ermittlung der Platzkapazitäten wurde von der am 31.12.2012 bestehenden Betriebserlaubnis einschließlich eventueller Ausnahmeregelungen ausgegangen.
Tabelle: Platzkapazitäten (eigene Tabelle)
Am 31.12.2012 standen insgesamt 932 Krippen- und Kindergartenplätze zur Bedarfsdeckung zur Verfügung. Am 31.12.2011 waren es 872 Plätze. Neben den Kindertagesstätten in der Gemeinde gab es am 31.12.2012 insgesamt 10 Tagespflegestellen mit 46 Plätzen für die Betreuung von Kindern im Krippenalter. Im Dezember 2011 gab es noch 12 Tagespflegestellen.
Zusätzlich wurden 35 Kinder im Krippen- und Kindergartenalter in Einrichtungen außerhalb der Gemeinde betreut.
Die Versorgungsfunktion der Gemeinde für die Betreuung von Kindern aus anderen Gemeinden gab es auch 2012. Insgesamt wurden 54 Kinder im Krippen- und Kindergartenalter und 27 Hortkinder betreut.
Wie wird sich der Betreuungsbedarf für die einzelnen Altersgruppen entwickeln?
Der Betreuungsbedarf im Krippen- und Kindergartenbereich entwickelt sich unter Berücksichtigung des festgelegten Betreuungsgrades und der Betreuung von Kindern aus anderen Gemeinden bis 2017 voraussichtlich auf 869 Plätze.
Zum 31.12.2012 gab es im Hortbereich 80 freie Plätze, am 01.03.2013 standen noch 73 freie Plätze zur Verfügung.
Für das Schuljahr 2012/2013 wurde beim Landesjugendamt für den Hort Wandlitz eine Verlängerung der bisher genehmigten Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Höchstkapazität bewilligt. Durch das Landesjugendamt wurde erneut gefordert, das im Rahmen der Bedarfsplanung der Nachweis für den Abbau von Doppelnutzungen zu erbringen ist. Die Ausnahme gilt bis 31.08.2014.
Für den Hort in Basdorf und Klosterfelde müssen die Ausnahmeregelungen bestehen bleiben.
Schlussfolgerungen für die weitere Bedarfsplanung
Insgesamt ist festzustellen, dass sich die vorgenommenen Prognosen der Geburten- und Einwohnerentwicklung im Wesentlichen bestätigen.
Im Vorjahr wurde eine Einwohnerzahl von 21.356 prognostiziert, tatsächlich waren es 21.454 Einwohner (Abweichung von 0,46%). Für die Geburten gab es eine Prognose von 141 tatsächlich waren es 144. Für die Altersgruppe 0-1 Jahre wurden 6 Kinder zu viel prognostiziert und für die Altersgruppe 1-3 Jahre wurden 9 Kinder zu wenig prognostiziert. Bei der Altersgruppe 3-6,5 Jahre gab es eine Abweichung von 30 Kindern. Für die Altersgruppe 6,5- 12,5 Jahre wurde der prognostizierte Wert um ein Kind „verfehlt“.
Für 2013/2014 sind die Sanierung der Kita Basdorf (Hauptgebäude) und die Sanierung der Kita AWO Wandlitz (Thälmannstraße 95/96) vorgesehen. Die Planungen dazu laufen.
Durch die Inbetriebnahme der Kita Stolzenhagen, dem Ausbau der Außenstelle Kita „Wackelzähne“ Basdorf und trotz Ablauf der Ausnahmegenehmigungen der Kapazitäten in der Kita Schönerlinde und Kita AWO Wandlitz hat sich die Gesamtsituation in Krippen- und Kindergartenbereich verbessert. Mit einer Gesamtkapazität von 919 Plätzen bis 2017 und einem voraussichtlichen Bedarf von 869 Plätzen stehen 55 weitere Plätze für die Bedarfsdeckung in diesem Bereich zur Verfügung. Für den weiteren Bedarf ist eventuell die zeitweilige Umwidmung von Kindergartenplätzen für Krippenkinder zu prüfen, da mehr Anträge für Kinder im Krippenalter gestellt werden als vorhanden sind. Hier geht es vorwiegend um die Anpassung der Ausstattung.
In der Kita Klosterfelde entsteht bis 2017 ein Fehlbedarf von voraussichtlich 19 Plätzen. Aufgrund der zwei Integrationsgruppen ist eine Ausnahmeregelung von der Kapazität nicht möglich. Dieser Bedarf könnte aber von anderen Einrichtungen befriedigt werden.
Auch für die Kita Stolzenhagen könnte zwischenzeitlich ein Fehlbedarf entstehen, dieser kann durch eine Ausnahmeregelung von der derzeitigen Kapazität bzw. durch andere Einrichtungen aufgefangen werden.
Bei Planung für den Kita- Standort Lanke wird berücksichtigt, dass auch zukünftig eine Versorgungsfunktion für den Ortsteil Prenden besteht. Unter dieser Bedingung entsteht bis 2017 ein Bedarf von 29 Plätzen. Damit ist die Schaffung von 30 Kita- Plätzen bei einem Neubau ausreichend.
Aufgrund der vorliegenden Bedarfsplanung muss davon ausgegangen werden, dass die Schaffung von weiteren Plätzen in der Kita Schönwalde durch den Verein Kinder- und Lernwerkstatt Petö e.V.“ über den Bedarf hinausgeht und eine Aufnahme im Kita –Bedarfsplan nicht erforderlich ist. Zum 31.12.2012 wurden vier Kinder aus der Gemeinde und 11 Kinder aus anderen Gemeinden betreut.
Die Gesamtsituation im Hortbereich ist nicht zufriedenstellend. Die Horte in Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz laufen mit Ausnahmegenehmigung. Nur die Kapazität im Hort Zerpenschleuse ist ausreichend.
Beim Landesjugendamt ist für den Hort Basdorf eine Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Kapazität über den 4. Juni 2013 beantragt worden. Diese wird sicherlich auch bewilligt.
Problematischer ist es für den Hort Klosterfelde. Hier liegt die Kapazität bei 127 Plätzen, die Ausnahme von 144 Plätzen gilt noch bis August 2014. Bei der Bedarfsermittlung wurde die Versorgungsfunktion für Zerpenschleuse nicht berücksichtigt. Trotzdem entsteht bis 2017 ein Fehlbedarf von 26 Plätzen, der nur durch Fortbestand der Ausnahmeregelung ausgeglichen werden kann. Die öffentlich- rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit als Schulträger von der Gemeinde Wandlitz auf die Gemeinde Marienwerder endet zum Schuljahr 2013/2014 und kann dann erstmals mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung sollte diese Vereinbarung nochmals verlängert werden. Eine entsprechende Beschlußvorlage wird vorbereitet.
Problematisch ist die Forderung des Landesjugendamtes dauerhaft die Doppelnutzung von Klassenräumen im Hort Wandlitz abzubauen. Die Ausnahmeregelung wurde bis August 2014 verlängert. Gleichzeitig wurde aber gefordert, bei der zukünftigen Planung Vorschläge zur Verbesserung der Betreuungssituation vorzulegen. Die Bedarfsplanung weist bis 2017 einen Bedarf von 301 Hortplätzen aus. Damit würde beim Auslaufen der Ausnahmeregelung ein Fehlbedarf von 154 Plätzen entstehen. Um die Situation für den Hort dauerhaft zu verbessern, sollte die Möglichkeit genutzt werden, das geplante Sanitärgebäude für den Kunstrasenplatz um vier Horträume zu erweitern. Damit würden 80 weitere Hortplätze entstehen. Die Hausaufgabenbetreuung kann als Doppelnutzung in Klassenräumen erfolgen. Eine erste Abstimmung mit dem Bauamt gab es. Für die GVS im Juni wird eine entsprechende Beschlußvorlage vorbereitet. Erforderlich ist dazu u.a. eine Änderung des B-Planes „An der Sporthalle“ und die Anpassung der vorliegenden Baugenehmigung an die geänderten Bedingungen. Der Kreissportbund hat in einem Gespräch zu Förderaussichten des Sanitärgebäudes auch nicht ausgeschlossen, dass die Kombination von Hort- und Sanitärgebäude förderfähig ist. Ein Fördermittelantrag wird vorbereitet.
Mit der Errichtung zusätzlicher Horträume für Wandlitz, kommt es zu gleichzeitig einer Verbesserung der Esseneinnahmesituation in der Grundschule. Im Speiseraum können im Moment 60 Schüler zeitgleich essen. Durch eine Veränderung der Möblierung wird es noch in diesem Schuljahr zu einer Verbesserung kommen, trotzdem sind 4 Essendurchgänge in einem Zeitrahmen von fast 2 Stunden erforderlich, um allen Schülern die Möglichkeit zur Teilnahme an der Schulspeisung zu ermöglichen. Mit weiteren separaten Horträumen besteht dann auch die Möglichkeit die Schulspeisung für Hortkinder neu zu organisieren.
Anhand der Vorlage der Bedarfsplanung im März 2014 kann die Entwicklung im Kita-Bereich erneut überprüft werden.
Gesetzliche Grundlagen
§ 12 KitaG Brandenburg § 28 Abs. 2 Nr. 19 Brandenburgische Kommunalverfassung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt den Sachstand zur Kita- Bedarfsplanung zur Kenntnis.
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