Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Zur Umsetzung des Bebauungsplanes Louisenhain ist mit dem Vorhabenträger ein Erschließungsvertrag abgeschlossen worden.
Danach erstellt der Vorhabenträger eine Erschließungsplanung. Diese liegt vor und wird gegenwärtig mit den Fachbehörden des Landkreises abgestimmt.
Im Zuge der Erschließungsplanung ist die Zufahrtssituation an der Bundesstraße abgestimmt worden. Daraus ergab sich der Lösungsansatz, die Gebäude an der B 109 über die vorhandene Zufahrt durch eine separate Straßenführung parallel zur B 109 zu erschließen.
Diese Zufahrtsstraße soll als Privatstraße geplant und im gesonderten bauordnungsrechtlichen Verfahren genehmigt werden. Durch diese Straßenführung wird das Baufeld WA 1 erschlossen. Diese Konstellation war bereits Gegenstand des Abwägungsverfahrens und erhielt die Zustimmung der Gemeindevertretung. Mit dem vorliegendem Beschluss wird dieses Votum bekräftigt und präzisiert.
Die im Bebauungsplan enthaltene Straßenführung ist Hauptgegenstand der vorgelegten Ausbauplanung. Sie erschließt die Grundstücke der Baufelder WA 2 und WA 3. Der Ausbaustandart entspricht dem der gemeindlichen Anliegerstraßen. Als Besonderheit kommt hier eine hervorgehobene Orientierung auf die Aufenthaltsfunktion zum Tragen. So soll die Straßenführung ebenflächig in einer Regelbreite von 5.50m erstellt werden. Es sind geschwindigkeitsdämpfende Versätze geplant, die gleichzeitig zur Bepflanzung dienen. Im Zuge der weiteren Planung sollte noch geprüft werden, ob die Versätze nicht wechselseitig angeordnet werden können. Hierdurch könnte eine weitere Auflockerung der Straßengestaltung erzielt werden.
Die vorgelegten Planungsunterlagen sind durch die Bauverwaltung geprüft worden. Im Ergebnis sind neben der vorgenannten Prüfung des wechselseitigen Versatz- Anordnung insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- für die Regenentwässerung ist der Nachweis zu erbringen - die Gefälleverhältnisse sind im Einmündungsbereich der Privatstraße so auszubilden, dass das Regenwasser im öffentlichen Straßenbereich verbracht wird - es soll die ortstypische Leuchtenart Verwendung finden
- die Stellungnahmen der Fachbehörden sind zu berücksichtigen; ggf. ist mit der jeweiligen Fachabteilung eine gesonderte Klärung vorzunehmen - es ist eine größtmögliche Geschwindigkeitsbeschränkung anzustreben - die angrenzenden Anlieger sind über die Bauarbeiten rechtzeitig zu informieren - abschließend wird auf die Vorlage ordnungsgemäßer Bestandsunterlagen hingewiesen
Unter Beachtung der genannten Punkte wird seitens des Bauamtes empfohlen, der Ausbauplanung zuzustimmen.
Gesetzliche Grundlagen
Baugesetzbuch Brandenburgisches Straßengesetz Brandenburgische Kommunalverfassung
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Ausbauplanung (Lageplan- unmaßstäblich, siehe Anlage) zur Erschließung des Bebauungsplangebietes Louisenhain mit folgenden Eckpunkten:
1. Der Straßenbau erfolgt auf der Grundlage der vorgelegten Straßenplanung (Lageplan Projekt- Nr. PVW 1267) der HVB Ingenieurgesellschaft mbH mit folgenden Parametern - Herstellung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m - Die Regenentwässerung erfolgt über Muldenversickerung; zusätzlich wird im Bereich der Wendeanlage ein Überlaufbauwerk mit Verrohrung zum ca. 20 m östlich der Wendeanlage anzulegenden Gewässer hergestellt (s. Lageplan) - Zur Verkehrsberuhigung werden Baumscheiben angelegt, auf denen die Pflanzung der Straßenbäume erfolgt - Die Verkehrsfläche wird als Mischverkehrsfläche gestaltet, ohne gesonderten Gehweg, wobei die Aufenthaltsfunktion Vorrang erhalten soll; es ist eine größtmögliche Geschwindigkeitsbegrenzung vorzunehmen - Für die Beleuchtung ist die ortsübliche Art zu verwenden
2. Die Straßenführung parallel der B 109 (s. Lageplan schraffiert dargestellt) ist nicht Gegenstand der Erschließungsplanung. Diese Straße wird als Privatstraße zur Erschließung der Gebäude entlang der B 109 hergestellt. Dazu ist vom Erschließungsträger ein gesonderter Bauantrag zu stellen.
3. Die laut Punkt 1 hergestellte Straßenführung wird nach der Fertigstellung gemäß Erschließungsvertrag von der Gemeinde übernommen und als öffentliche Straße gewidmet.
Die Ausbauplanung liegt zu den Sitzungen vor.
Anlagen:
Lageplan Straßenbau (unmaßstäblich)
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