Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2013-0510  

 
 
Betreff: Erschließungsplanung für den Bebauungsplan "Louisenhain"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 1
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.03.2013 
(Sonder-) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.03.2013 
(Sonder-) Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan Straßenbau (unmaßstäblich)

Begründung / Erläuterung

 

 

Zur Umsetzung des Bebauungsplanes Louisenhain ist mit dem Vorhabenträger ein Erschließungsvertrag abgeschlossen worden.

 

Danach erstellt der Vorhabenträger eine Erschließungsplanung. Diese liegt vor und wird gegenwärtig mit den Fachbehörden des Landkreises abgestimmt.

 

Im Zuge der Erschließungsplanung ist die Zufahrtssituation an der Bundesstraße abgestimmt worden. Daraus ergab sich der Lösungsansatz, die Gebäude an der B 109 über die vorhandene Zufahrt durch eine separate Straßenführung parallel zur B 109 zu erschließen.

 

Diese Zufahrtsstraße soll als Privatstraße geplant und im gesonderten bauordnungsrechtlichen Verfahren genehmigt werden. Durch diese Straßenführung wird das Baufeld WA 1 erschlossen.

Diese Konstellation war bereits Gegenstand des Abwägungsverfahrens und erhielt die Zustimmung  der Gemeindevertretung.

Mit dem vorliegendem Beschluss wird dieses Votum bekräftigt und präzisiert.

 

Die im Bebauungsplan enthaltene Straßenführung ist Hauptgegenstand der vorgelegten Ausbauplanung. Sie erschließt die Grundstücke der Baufelder WA 2 und WA 3.

Der Ausbaustandart entspricht dem der gemeindlichen Anliegerstraßen. Als Besonderheit kommt hier eine hervorgehobene Orientierung auf die Aufenthaltsfunktion zum Tragen. So soll die Straßenführung ebenflächig in einer Regelbreite von 5.50m erstellt werden. Es sind geschwindigkeitsdämpfende Versätze geplant, die gleichzeitig zur Bepflanzung dienen. Im Zuge der weiteren Planung sollte noch geprüft werden, ob die Versätze nicht wechselseitig angeordnet werden können. Hierdurch könnte eine weitere Auflockerung der Straßengestaltung erzielt werden.

 

Die vorgelegten Planungsunterlagen sind durch die Bauverwaltung geprüft worden. Im Ergebnis sind neben der vorgenannten Prüfung des wechselseitigen Versatz- Anordnung insbesondere folgende Punkte zu beachten:

 

-          r die Regenentwässerung ist der Nachweis zu erbringen

-          die Gefälleverhältnisse sind im Einmündungsbereich der Privatstraße so auszubilden, dass das Regenwasser im öffentlichen Straßenbereich verbracht wird

-          es soll die ortstypische Leuchtenart Verwendung finden

 

 

-          die Stellungnahmen der Fachbehörden sind zu berücksichtigen; ggf. ist mit der jeweiligen Fachabteilung eine gesonderte Klärung vorzunehmen

-          es ist eine größtmögliche Geschwindigkeitsbeschränkung anzustreben

-          die angrenzenden Anlieger sind über die Bauarbeiten rechtzeitig zu informieren

-          abschließend wird auf die Vorlage ordnungsgemäßer Bestandsunterlagen hingewiesen

 

Unter Beachtung der genannten Punkte wird seitens des Bauamtes empfohlen, der Ausbauplanung zuzustimmen. 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Baugesetzbuch

Brandenburgisches Straßengesetz

Brandenburgische Kommunalverfassung

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung bestätigt die Ausbauplanung (Lageplan- unmaßstäblich, siehe Anlage) zur Erschließung des Bebauungsplangebietes Louisenhain mit folgenden Eckpunkten:

 

1.      Der Straßenbau erfolgt auf der Grundlage  der vorgelegten Straßenplanung (Lageplan Projekt- Nr. PVW 1267) der HVB Ingenieurgesellschaft mbH mit folgenden Parametern

-          Herstellung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 5,50 m

-          Die Regenentwässerung erfolgt über Muldenversickerung; zusätzlich wird im Bereich der Wendeanlage ein Überlaufbauwerk mit Verrohrung zum ca. 20 m östlich der Wendeanlage anzulegenden Gewässer hergestellt (s. Lageplan)

-          Zur Verkehrsberuhigung werden Baumscheiben angelegt, auf denen die Pflanzung der Straßenbäume erfolgt

-          Die Verkehrsfläche wird als Mischverkehrsfläche gestaltet, ohne gesonderten Gehweg, wobei die Aufenthaltsfunktion Vorrang erhalten soll; es ist eine größtmögliche Geschwindigkeitsbegrenzung vorzunehmen

-          r die Beleuchtung ist die ortsübliche Art zu verwenden

 

2.      Die Straßenführung parallel der B 109 (s. Lageplan schraffiert dargestellt) ist nicht Gegenstand der Erschließungsplanung. Diese Straße wird als Privatstraße zur Erschließung der Gebäude entlang der B 109 hergestellt. Dazu ist vom Erschließungsträger ein gesonderter Bauantrag zu stellen.

 

3.      Die laut Punkt 1 hergestellte Straßenführung wird nach der Fertigstellung gemäß Erschließungsvertrag von der Gemeinde übernommen und als öffentliche Straße gewidmet.

 

 

 

 

Die Ausbauplanung liegt zu den Sitzungen vor.

 


Anlagen:

 

Lageplan Straßenbau (unmaßstäblich)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Straßenbau (unmaßstäblich) (177 KB)