Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2013-0318  

 
 
Betreff: Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG)/ Antrag auf Neugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage in Klosterfelde
Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Entscheidung
11.02.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20130129133006

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde hat mit Datum vom  13.04.2012 das gemeindliche Einvernehmen zu dem o.g. Vorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Klosterfelde, Flur 8, Flurstück 1     versagt (siehe Anlage 1). Geplant ist eine Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 135,40 m Höhe. Zum Vergleich-die bestehenden Anlagen erreichen eine Nabenhöhe von 96 m.

 

Die zuständige Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), beabsichtigt nunmehr das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen und hört aus diesem Grund die Gemeinde an (siehe Schreiben vom 21.01.2013- Anlage 2)

 

Sollte die Gemeinde an der Versagung des Einvernehmens festhalten,rde das weitere Verfahren wie folgt aussehen:

  • Versagung Einvernehmen bleibt ? Ersetzung durch LUGV im Rahmen der Anlagengenehmigung für die Windkraftanlage
  • Widerspruch Gemeinde gegen Ersetzung (hat aufschiebende Wirkung) ? Anordnung Sofortvollzug durch LUGV (falls das nicht bereits im Rahmen der Anlagengenehmigung erfolgt ist)
  • Eilantrag Gemeinde an das Verwaltungsgericht- gerichtet auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs.

 

Materiell können für die Versagung des Einvernehmens nur planungsrechtliche Erwägungen angeführt werden, die also in der kommunalen Planungshoheit wurzeln.

 

Hinweis: Eine weitere, baugleiche Anlage wurde zwischenzeitlich auf dem Flurstück 237 der Flur 7, Gemarkung Klosterfelde beantragt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde gemäß MV-GV/2013-0067 ebenfalls nicht erteilt.

 

Gesetzliche Grundlagen

BauGB, BImSchG

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2013

51100543102

 

10 000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, Herrn Dr. Burrack von der Kanzlei lsen Michael Hauschke Rechtsanwälte Partnerschaft  mit der Vertretung der Gemeinde Wandlitz zu beauftragen.

 

Zur Vermeidung von Kosten wird die Verwaltung, soweit möglich, selber die Schriftsätze erarbeiten. Erst bei zwingender inhaltlicher und zeitlicher Notwendigkeit (z.B. im Eilverfahren) wird seitens der Verwaltung die Kanzlei in Anspruch genommen.


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20130129133006 (615 KB)