Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2013-0316  

 
 
Betreff: Förderung des Sports - Gewährung Investitionszuschuss 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:
HA51
Federführend:HA_Schule/Sport/Kultur/Soziales   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Entscheidung
11.02.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen im Jahr 2013 insgesamt 13.100,00 € (42100.531801) zur Förderung des Sports zur Verfügung.

 

Gemäß Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen zur Investitionsförderung wird die Zuwendung grundsätzlich als Teilfinanzierung gewährt. Investive Zuschüsse werden in der Regel max. bis zu einer Höhe von 100.000 € und 50 % der Gesamtkosten gewährt. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

 

Nachfolgende Anträge auf Investitionsförderung liegen vor:

 

Verein

Beantragte Förderung in €

Verwendungszweck

1. FV Eintracht Wandlitz

  2.300,00

Anschaffung Rasentraktor

FSV Basdorf e. V.

10.000,00

Dachsanierung, Sanierung der Fassade und Vollwärmeschutz Vereinsheim

Bouleclub Wandlitz

    750,00

Investitionen für Außenanlage, Bau einer Treppe mit Stützmauer

 

Im Januar 2013 ging ein weitererrdermittelantrag von Union Klosterfelde für die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Vereinsheim ein. Ziel des Vereins ist es, durch die PV-Anlage Erlöse aus dem Stromverkauf zu erzielen und damit die stetig steigenden Energiepreise zum Beispiel der Flutlichtanlage zu kompensieren. Der Verein beantragt weiterhin die rasche Umsetzung im Jahr 2013, da die Einspeisevergütung stetig abgeschmolzen wird. Der Antrag ist nach der Investitionsrichtlinie nach der Einreichungsfrist gestellt, ebenso sind keine Mittel im Haushaltsjahr 2013 eingestellt. Sofern der Haupt- und Finanzausschuss den Antrag befürwortet, könnten die Mittel im Haushaltsplan 2014 zur Verfügung gestellt werden. Der Verein würde die Zwischenfinanzierung, z. B. durch Vereinsmitglieder übernehmen. Die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns würde erteilt werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 28 der Bbg. KVerf

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen zur Investitionsförderung


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2013

42100.531801

 

13.100,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, an nachfolgende Vereine  die Bereitstellung eines Investitionszuschusses (50 %) in Höhe von:

 

Verein

beantragte Förderung in €

Beschluss A 1

FSV Basdorf e. V.

10.000,00

 

1.FV Eintracht Wandlitz e. v.

  2.300,00

 

Bouleclub Wandlitz e. V.

    750,00

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt weiterhin, die Bereitstellung eines Investitionszuschusses in Höhe von 5.000,00 €r die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Vereinshaus an die SG Union 1919 Klosterfelde im Jahr 2014. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2014 bereit zu stellen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wird genehmigt.


Anlagen:

 

keine