Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2013-0312  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord II"
Gemarkung Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 6340004/13
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
11.03.2013 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.03.2013 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
08.04.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20130122101424

Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung lag ein Bauantrag für das Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Stolzenhagener Chaussee 4, Flur 4, Flurstück 87 vor. Beabsichtigt ist die Errichtung eines Massivholzhauses in Holzsystembauweise.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“.

 

Der Bebauungsplan setzt fest, dass die flächenhafte Verwendung von Holz an Fassaden nicht zulässig ist.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wurde nicht erteilt.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung zur Gestaltung der Fassaden nicht.


Anlagen:

 

Flurkartenauszug

Lageplan

Ansicht von Osten

Ansicht von Süden

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20130122101424 (7 KB)