Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung lag ein Bauantrag für das Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Stolzenhagener Chaussee 4, Flur 4, Flurstück 87 vor. Beabsichtigt ist die Errichtung eines Massivholzhauses in Holzsystembauweise.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“.
Der Bebauungsplan setzt fest, dass die flächenhafte Verwendung von Holz an Fassaden nicht zulässig ist.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wurde nicht erteilt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 31 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung zur Gestaltung der Fassaden nicht. Anlagen:
Flurkartenauszug Lageplan Ansicht von Osten Ansicht von Süden
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