Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-A4/2013-0001  

 
 
Betreff: Übersicht Kiesabbaugebiete im Gemeindegebiet
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage A4
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Anhörung
28.01.2013 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20130121145058

Begründung / Erläuterung

Die regionalplanerische Sicherung hochwertiger Lagerstätten oberflächennaher Rohstoffe erfolgt über die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im Regionalplan.

Vorranggebiete r die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe stehen vorrangig dem Rohstoffabbau zur Verfügung. Die Vereinbarkeit der Rohstoffgewinnung mit den landes- und regionalplanerischen Zielsetzungen wurde festgestellt. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion Rohstoffgewinnung nicht vereinbar sind.

In Vorbehaltsgebieten r die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe sind mögliche Gewinnungsvorhaben noch einer abschließenden raumordnerischen Bewertung zu unterziehen. Den Belangen der Rohstoffsicherung ist dabei im Abwägungsprozess besondere Bedeutung beizumessen.

 

Vorranggebiet Rohstoffsicherung - Steine und Erden ist die nachfolgend genannte Lagerstätte im Gemeindegebiet Wandlitz:

 

Lanke Nord (Quarzsand)    -     zur Zeit im Abbau

(in der Anlage Nr. 1)  

           

Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung - Steine und Erden ist die nachfolgend genannte Lagerstätte im Gemeindegebiet:

 

Lanke-Süd (Quarzsand)                  sowie

(in der Anlage Nr. 2)  

 

Basdorf-Süd (Kiese und Kiessande)

(in der Anlage Nr. 3)  

 

Der Sachliche Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" wird derzeit fortgeschrieben. Bis der fortgeschrieben Teilplan rechtskräftig ist, gilt der bestehende Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung"  (Auszug-Anlage )

 

Aus bergrechtlicher Sicht entspricht das Vorranggebiet Lanke- Nord dem Abbaugebiet Lanke II und das Vorbehaltsgebiet Lanke-Süd dem Gebiet Lanke III.

 

r Lanke II liegt ein Hauptbetriebsplan vor.

 

Mit dem Bescheid der zuständigen Bergbaubehörde zum Hauptbetriebsplan vom 2.1.13 wurde der Zulassungsbescheid zum Rahmenbetriebsplan vom 5.10.1998 verlängert. Die im damaligen Rahmenbetriebsplan ausgewiesene Vorratsfläche ist noch nicht ausgeschöpft.

 

Das Betriebsplanverfahren ist ein im Bergbau angewandtes Verfahren zur Betriebsüberwachung. Nach dem Bundesbergesetz (BergG) dürfen bergbauliche Aktivitäten wie Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen nur mit einem zugelassenen Betriebsplan durchgeführt werden. Für die Zulassung und Überwachung ist die Bergbehörde zuständig. Folgende Betriebspläne sieht das Gesetz vor:

?         Rahmenbetriebsplan

?         Hauptbetriebsplan

?         Sonderbetriebsplan

?         Abschlussbetriebsplan

Ein Rahmenbetriebsplan wird im Regelfall für einen längeren Zeitraum (10 bis 20 Jahre) aufgestellt und stellt den Rahmen für das geplante Abbauvorhaben dar.

Ein zugelassener, planfestgestellter Rahmenbetriebsplan berechtigt noch nicht zum Abbau des in Rede stehenden Bodenschatzes. Dafür sind weitere, nachgeschaltete Haupt- und Sonderbetriebspläne aufzustellen und bei der Bergbehörde vorzulegen.

 

r den Übergang des Abbaus von Lanke II nach Lanke III wurde im Jahr 2012 durch den Bergbauberechtigten bereits ein bergrechtliches Rahmenbetriebsplanverfahren beantragt (siehe MV-HA/2012-0032 und MV-HA/2012-0057). Hierzu besteht nach Entscheidung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe und unter anderem aufgrund der Stellungnahme der Gemeinde Wandlitz die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Sollte der Vorhabenträger an der Weiterführung des Verfahrens interessiert sein, sste er entsprechende Unterlagen über den Untersuchungsumfang einreichen. Dies ist bis zum heutigen Tag, nach Kenntnisstand der Gemeinde, nicht erfolgt.

 

r das Vorbehaltsgebiet Basdorf-Süd (bergrechtlich Feld Basdorf-Schönwalde) liegt nach Kenntnisstand der Verwaltung kein Bergrecht mehr vor. Eine bereits durch das Landesbergamt erteilte Erlaubnis  zur Aufsuchung von Kiesen und Kiessanden ist mittlerweile erloschen.

 

Gesetzliche Grundlagen

Bundesbergesetz

Regionalplan Uckermark-Barnim


Mitteilung:

Der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt nimmt den Sachstand (Stand Januar 2013) und die Übersicht zu den Kiesabbaugebieten im Gemeindegebiet zur Kenntnis.


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20130121145058 (230 KB)