Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 03.09.2012 den Beschluss zur Errichtung eines Antennenträgers mit Technikcontainer für eine Funkübertragungsstation im Gewerbegebiet Basdorf, Vorlage-Nr.: BV-HA/2012-0279 mit folgenden Zusatz gefordert:
„… mit der Maßgabe der Prüfung eines alternativen Standortes und der Mitnutzung von LTE für die Internetnutzung…“
Gemäß § 55 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beanstandete die Bürgermeisterin diesen Beschluss.
Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Soweit der Beschluss nicht erneut gefasst wird, gilt der Beschluss zur Vorlage BV-HA/2012-0279 als aufgehoben.
Nach § 55 Abs. 2 BbgKVerf trifft die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Beanstandung einschließlich der erneuten Beschlussfassung.
Die Abstimmungen haben namentlich zu erfolgen.
Die Begründung ist der beiliegenden Anlage zu entnehmen.
Gesetzliche Grundlagen § 55 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem geplanten Vorhaben, Errichtung eines Antennenträgers(Betonmast) mit Technikcontainer für eine Funkübertragungsstation mit der Maßgabe der Prüfung eines alternativen Standortes und der Mitnutzung von LTE für die Internetnutzung zu. Anlagen: Begründung Beschlussvorlage BV-HA/2012-0279 |
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