Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0468  

 
 
Betreff: Einführung des elektronischen Personenstandsregisters im Standesamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
15.10.2012 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
22.10.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.11.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Angebot Rechenzentrum Cottbus
Angebot Standesamtwesen GmbH

Begründung / Erläuterung

Durch § 3 Abs.2 Satz 1 Personenstandsgesetz (PStG) ist jede Gemeinde gesetzlich verpflichtet, ab 1. Januar 2014 ein elektronisches Personenstandsregisterverfahren zu führen. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung bietet die Stadt Cottbus über ihr Kommunales Rechenzentrum die Möglichkeit zur elektronischen Führung der Personenstandsregister und Sicherheitsregister sowie zum zentralen Hosting des Fachverfahrens AutiSta. Somit gäbe es eine zentrale Lösung für alle Kommunen im Land Brandenburg.

Um das Angebot der Stadt Cottbus nutzen zu können, muss eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen werden. Diese Vereinbarung wurde aus personenstandsrechtlicher, datenschutzrechtlicher und kommunalrechtlicher Sicht geprüft.

Durch die Einführung der elektronischen Registerführung finden eine effektivere Registerführung und nutzung, sowie die Möglichkeit einer schnelleren Kommunikation in Behörden anderer Verwaltungsbereiche statt.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung

Personenstandsgesetz


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen hrlich

2.523,28

Aufwendungen einmalig

2.745,10

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2012

11120.783102

 

61.400,00

 

2013

11120.52220

 

66.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz schließt mit der Stadt Cottbus (Kommunales Rechenzentrum Cottbus) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung und zum technischen Betrieb des elektronischen Personenstandsregisters und der Sicherungsregister sowie zur Einhrung und zum Betrieb des Fachverfahrens AutiSta ab.


Anlagen:

 

Kostenangebot vom Kommunalen Rechenzentrum Cottbus

Kostenangebot vom Verlag für Standesamtswesen GmbH

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Angebot Rechenzentrum Cottbus (309 KB)    
Anlage 1 2 Angebot Standesamtwesen GmbH (406 KB)