Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Durch § 3 Abs.2 Satz 1 Personenstandsgesetz (PStG) ist jede Gemeinde gesetzlich verpflichtet, ab 1. Januar 2014 ein elektronisches Personenstandsregisterverfahren zu führen. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung bietet die Stadt Cottbus über ihr Kommunales Rechenzentrum die Möglichkeit zur elektronischen Führung der Personenstandsregister und Sicherheitsregister sowie zum zentralen Hosting des Fachverfahrens „AutiSta“. Somit gäbe es eine zentrale Lösung für alle Kommunen im Land Brandenburg. Um das Angebot der Stadt Cottbus nutzen zu können, muss eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen werden. Diese Vereinbarung wurde aus personenstandsrechtlicher, datenschutzrechtlicher und kommunalrechtlicher Sicht geprüft. Durch die Einführung der elektronischen Registerführung finden eine effektivere Registerführung und –nutzung, sowie die Möglichkeit einer schnelleren Kommunikation in Behörden anderer Verwaltungsbereiche statt.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung Personenstandsgesetz Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeinde Wandlitz schließt mit der Stadt Cottbus (Kommunales Rechenzentrum Cottbus) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung und zum technischen Betrieb des elektronischen Personenstandsregisters und der Sicherungsregister sowie zur Einführung und zum Betrieb des Fachverfahrens AutiSta ab. Anlagen:
Kostenangebot vom Kommunalen Rechenzentrum Cottbus Kostenangebot vom Verlag für Standesamtswesen GmbH
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