Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Mühlenbecker Land beabsichtigt in der Gemarkung Mühlenbeck einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kommunaler Betriebshof“. Zweck der Planung ist die Sicherung dieser Fläche für den Bestand und die Weiterentwicklung des kommunalen Betriebshofes der Gemeinde.
Die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem wirksamen Flächennutzungsplan ist nicht möglich, da dieser die Fläche als „Fläche für Landwirtschaft“ ausweist. Daraus ergibt sich das Erfordernis, den Flächennutzungsplan zu ändern. Diese Änderung soll gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.
Betroffen ist eine ca. 0,8 ha große Fläche am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Mühlenbeck. Die Fläche liegt im Außenbereich und ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Westbarnim“
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 BauGB Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühlenbecker Land zur Kenntnis. Anlagen:
Anschreiben der Gemeinde Mühlenbecker Land
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