Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Termin der Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde ortsüblich bekannt gemacht und am 10.07.2012 im Rathaus durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden frühzeitig zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerversammlung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 2ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der frühzeitig beteiligten Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung
Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden. Anlagen:
- Abwägungsprotokoll (20 Seiten)
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