Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.06.2012 die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan beschlossen.
Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht vom 16.07.2012 bis 17.08.2012 durchgeführt. Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Es wurden insgesamt 22 Behörden beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen wurde in den Abwägungsunterlagen protokolliert. Eine erneute Auslegung nach Abwägung ist nicht erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen § 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie der öffentlichen Auslegung zum Planentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Anlagen: Abwägungsprotokoll Planzeichnung- Stand Abwägung
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