Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zum Bebauungsplan „Brunnenbau“ zur Fällung einer Birke auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2750 vor.
Die Befreiung bezieht sich auf die zeichnerische Festsetzung des Baumes im Bebauungsplan.
Begründet wird die Befreiung von der Festsetzung durch einen Höhenunterschied von 40 cm auf dem Baugrundstück. Die Birke behindert die Anpassung des hinteren Grundstücks auf Hausniveau (siehe Bilder).
Die Bereitschaft Ersatzpflanzungen zu leisten ist vorhanden (geplant ist eine 17 Meter lange Hecke).
Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Baumes kann stattgegeben werden. Dies ist städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 31 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der beantragten Befreiung von der Festsetzung des Baumes (Birke) zu zustimmen.
Anlagen:
- Flurkartenauszug - Auszug aus Bebauungsplan - Antragsunterlagen (5 Seiten)
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