Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Projekt Amtsjugendpflege bzw. Jugendkoordination gibt es bereits seit 2001 in der Gemeinde Wandlitz. Bis 2008 war Träger des Projektes der evangelische Kirchenkreis Barnim. Der Vertrag mit der freien Träger AWO Kreisverband Bernau e.V. wurde erstmals zum 1.1.2009 abgeschlossen
Im Leistungsvertrag zur Durchführung von „Jugendkoordination in der Gemeinde Wandlitz“ sind zwischen den Vertragspartnern die Rechte und Pflichten sowie die Ziele für das Projekt vereinbart.
Die Gemeinde Wandlitz beteiligt sich an der Kofinanzierung der Personalkosten für Jugendkoordination, der Umsetzung der inhaltlichen Arbeit und der Betrieb- und Unterhaltungskosten für die Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Förderung der Arbeit des Trägers zur Durchführung von Jugendkoordination. Dabei sind die Beschlusslagen des Kreistages zur jeweils gültigen Jugendhilfeplanung Ausgangspunkt für die Ausgestaltung des Projektes „Jugendkoordination in der Gemeinde Wandlitz“.
Die Ausrichtung der Arbeit zielt ab auf Ø die Ermöglichung von Angeboten nach §§ 9, 11, 12, 13 (1), 14 und 16 SGB VIII Ø die Übernahme von BeraterInnenfunktionen für die politischen EntscheidungsträgerInnen und Verwaltungen in allen Kinder und Jugendliche betreffenden Angelegenheiten Ø Beiträge zur sozialräumlich vernetzten Planung und Realisierung von Angeboten und Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Ø die Nutzung von Möglichkeiten, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz und Verantwortungswahrnehmung gegenüber ihren Kindern zu stärken.
1. Erfolge und Wirkungen der bisherigen Jugendkoordination
· Angebote in den Jugendräumen der Gemeinde Wandlitz existieren · Förderung vielfältiger Maßnahmen für Kinder und Jugendliche (in Vereinen und Jugendeinrichtungen) · Organisation und Durchführung von gemeindlichen Veranstaltungen/Höhepunkte für Kinder und Jugendliche · punktuelle Realisierung von Maßnahmen zur Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern · Angebote für Kinder und Jugendliche in Kooperation mit Schulen · punktuelle Abstimmung / Kooperation der in den Gemeinden / Kommunen ansässigen Jugendhilfeeinrichtungen · Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendliche (Spielplatzgestaltung, Jugendklubgestaltung) · Maßnahmen der allgemeinen politischen Bildung und Förderung der Demokratie mit Kindern und Jugendlichen · Allgemeine Akzeptanz für Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde
ð Realisierung von Angeboten auf der Grundlage des SGB VIII §§ 9, 11-14 und 16.
2. Indikatoren für eine Optimierung der Jugendkoordination
Schwerpunkte einer zielgerichteten und qualifizierten Jugendkoordination ab 2013: ð Konkretisierte inhaltliche Schwerpunktsetzung („weniger ist mehr“ und „an messbaren Zielen orientiert“) ð Ausbau einer gezielten Koordination und Vernetzung von Angeboten, Einrichtungen und Trägern/Vereinen (Ortsteil- und Einrichtungsübergreifend) ð Aufbau von sozialräumlichen Strukturen zum Austausches, der Abstimmung und Beratung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ð Ressourcenorientierung (erschließen, nutzen, pflegen, steuern - mit Blick auf das Gemeinwesen) ð Abgestimmter Auftrag und Zielklarheit durch Steuerung der Angebote / Ziele vor Ort ð Stärkere regionale und sozialräumliche Ausrichtung durch Erhöhung der Einflussnahme der Gemeinde ð Intensivierung der Abstimmung, Beratung und Zusammenarbeit mit dem politischen Raum (Ausschüsse, Ortsbeiräte usw.) ð Ausbau von Angeboten für Kinder und Jugendliche zur Förderung handwerklicher, technischer und sozialer Kompetenzen (einschließlich Alltagskompetenzen) ð Ausbau von Beratung und Angeboten zur Stärkung der Erziehungskompetenz und Wahrnehmung der Elternverantwortung (Beginn bereits im Kitaalter) ð Optimierung der Rahmenbedingungen (Anbindung der Jugendkoordination, Anforderung an Jugendkoordination, Finanzierung, Verfahren des Wirkungscontrollings, fachliche Anleitung usw.) ð Intensivierung der Kooperation zwischen Öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt des Landkreises) und Gemeinde
ð Gewährleistung von zielgerichteten und an den Lebensbedingungen/ -situationen von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern orientierten Angeboten auf der Grundlage des SGB VIII §§ 8 a, 9, 11-14 und 16.
Die neue (zur Diskussion stehende) Zielrichtung heißt:
3. Ziel und Aufgaben der Jugendkoordination ab 2013
Die Aufgabe der Jugendkoordination besteht darin, bedarfsgerechte und zielgruppengenaue, an Zielen ausgerichtete Aktivitäten zu entfalten, die geeignet sind, Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Die Inhalte und Methoden der sozialpädagogischen Arbeit in der Gemeinde Wandlitz sind durch die Jugendkoordination so zu steuern, dass sie flexibel gestaltet und entsprechend den bestehenden Lebensverhältnissen junger Menschen entwickelt sind. Die Jugendkoordination wird somit künftig stärker seinen Steuer- und Beratungsauftrag in Bezug auf alle Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien umsetzen. Einfluss hat dies sowohl auf die Kinder, Jugendlichen und Eltern aber auch auf die hauptamtlichen Fachkräfte in der Jugendförderung der Gemeinde Wandlitz sowie auf Träger, Einrichtungen und Vereine innerhalb des Gemeinwesens. Aus Sicht der Gemeinde Wandlitz und des Jugendamtes soll der Auftrag an die Jugendkoordination künftig nicht mehr so stark auf die Fixierung einer Personalstelle oder eine Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung gerichtet sein. Wir meinen vielmehr, dass die Formulierung des zu erreichenden Ziels (Was soll innerhalb eines begrenzten Zeitraumes mit der beschriebenen Hauptzielgruppe im Sinne von Integration, Partizipation, Prävention, Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstbestimmung erreicht werden?) die Grundlage für die Bereitstellung von finanziellen Zuwendungen für Personal, Einrichtungen und inhaltliche Ausgestaltung sein muss. In diesem Sinne, sind solche Angebote zu verstärken und zu qualifizieren, die eine Vorbereitung auf das „wirkliche/harte Leben“ darstellen. Hierbei geht es um praktische (u.a. handwerkliche Tätigkeiten), Bildung (naturwissenschaftlich, technische, allgemeinpolitische) und auch das Erlernen und Einüben von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die die Rolle als Familienmitglied einer künftige zu gründenden eigenen Familie betreffen. Darüber hinaus soll Jugendkoordination alle Möglichkeiten nutzen, um Eltern in ihrer Erziehungskompetenz und Verantwortungswahrnehmung gegenüber ihren Kindern zu stärken. Orientierung geben hier die Leitlinien einer zielgerichteten Familienbildung im Landkreis Barnim. Jugendkoordination in der Gemeinde Wandlitz verfolgt künftig den Gemeinwesen orientierten Ansatz. Jugendkoordination in der Gemeinde Wandlitz soll sich dabei leiten lassen von: ü Entwicklung zur familiengerechten Gemeinde ü Zusammenwachsen der Ortsteile ü Generationsübergreifender Ansatz
Unter diesem Aspekt aber auch unter Berücksichtigung der unter Punkt 1 benannten Probleme und Baustellen der bisherigen Jugendkoordination werden die Handlungsfelder der Jugendkoordination beibehalten, jedoch werden diese ab 2013 mit konkreten inhaltlichen und strukturellen Schwerpunkten neu ausgestaltet:
1. Handlungsfeld „Beratung Träger“ o Gezielte Zusammenarbeit und Vernetzung der Vereine – Ortsteil- und einrichtungsübergreifend (nicht nur finanziell sondern auch inhaltlich und strukturell) o Sport ist als Ressource zu nutzen – auch über die Ortsteile hinaus o Beratung von Kitas in freier Trägerschaft (Träger, Leiter/-innen, Erzieher/-innen und ggf. Eltern) o monatliche Beratung und Austausch der hauptamtlichen Fachkräfte der Jugendförderung o Träger / Vereine etc. sind als Ressource zu betrachten (nutzen, pflegen, steuern) o Familienförderung / Familienbildung (Ziel: familiengerechte Gemeinde)
2. Handlungsfeld „Beratung Verwaltungen“ o Beratung von Kitas in kommunaler Trägerschaft (Kitaleitung) - aber auch Beratung von Eltern in Kitas, z.B. Vorbereitung Schule, o Familienförderung / Familienbildung (Ziel: familiengerechte Gemeinde) o Beratung / Anleitung der Fachkraft im Jugendklub Basdorf o Regelmäßige inhaltliche und organisatorische Kontakte (durchschnittlich wöchentlich) , ggf. auch Teilnahme in verwaltungsinterne Amtsleiterrunden o Abstimmung mit der Verwaltung zu Anträgen von Trägern / Vereinen, um Doppelfinanzierungen auszuschließen o Abstimmung mit der Verwaltung zum Antrags- und Abrechnungsverfahren der Träger / Vereine (Transparenz gewährleisten)
3. Handlungsfeld „Beratung politischer Raum“ o Regelmäßige Teilnahme in der Gemeindevertretung o Regelmäßige Teilnahme am Bildungsausschuss und Sozialausschuss (jeweils 6 x) mit der Zielstellung familiengerechte Gemeinde und generationsübergreifender Ansatz o Teilnahme an den Ortsbeiträte (Zielsetzung: Zusammenwachsen der Ortsteile) o Abstimmung mit der Bürgermeisterin: Jahressitzung; Themensetzung (Einfluss auf die Themenfestsetzung)
4. Handlungsfeld „Beratung in Kooperation mit Schule“ und 5. Handlungsfeld „Sozialpädagogisch orientierte Gruppenarbeit in Kooperation mit Schule“ o Ist zu strukturieren - Ziel: Wie sollte die Kooperation der hauptamtlichen Fachkräfte der Jugendarbeit und die Schulsozialarbeit mit Schulen in der Gemeinde aussehen? o Beratung und Unterstützung der Schulsozialarbeit (Integration des Schulsozialarbeit ins Team Jugendarbeit)
6. Handlungsfeld „Beiträge zur kreislichen Jugendhilfeplanung“ o Verständigung zur jährlichen Sozialraumanalyse (Abstimmung zwischen Gemeinde und Jugendamt)
7. Handlungsfeld „Betroffenenbeteiligungsprojekte“
8. Handlungsfeld „Sozialraumkonferenz“ o In abgeschwächter Form - halbjährliche Sozialraumrunden zum Bundeskinderschutz und/oder Umgang mit problematischen Kindern in der Gemeinde Wandlitz (Sozialraumrunden mit verschiedensten Partnern / Einrichtungen im Sozialraum, z.B. Kommunale Kitas, Fachkräfte der Jugendarbeit und Schulsozialarbeit, Jugendkoordination, Sozialraumbezogene Dienste des Jugendamtes, Kommune)
9. Handlungsfeld „Unterstützung selbstorganisierter Jugendarbeit“ und 10. Handlungsfeld „Finanzierung selbstorganisierter Jugendarbeit“ o Ist bisher kaum erfolgt; soll perspektivisch (ab 2014) ein Schwerpunkt sein
4. Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Jugendkoordination in der Gemeinde Wandlitz
Zur Umsetzung der Neuausrichtung der Jugendkoordination sind die erforderlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Diese sind:
1. Sicherung einer hauptamtlichen Fachkraft Jugendkoordination in der Gemeinde Wandlitz · Mittel für 1 VZE für Jugendkoordination · Eingruppierung in Anlehnung an TVöD (Sozial-und Erziehungsdienst Eingruppierung max. in Stufe 11) unter Beachtung des Besserstellungsgebotes · Sowohl das Jugendamt als auch die Gemeinde Wandlitz beteiligen sich an der Finanzierung dieser Fachkraft
2. Sicherung einer geeigneten Fachkraft sowie Anleitung und Qualifizierung · Anforderungen an die Jugendkoordination ü Mindestausbildung der Jugendkoordination: Staatlich anerkannte/r Erzieherin ü Erfahrungen in der Jugendarbeit (vorzugsweise im Landkreis Barnim) ü Erfahrungen im Umgang mit Finanzierungen (Projektförderungen, Förderprogramme) ü sollte sich in die ostdeutsche Mentalität „reindenken können“ (siehe Meißner Thesen zur Ostdeutschen Jugendbildungsarbeit) ü Zusatzqualifizierungen im Bereich Mediation und Moderation wünschenswert ü Persönliche Kompetenzen / Eignungen: · Strukturelles und zielorientiertes Arbeiten · Termintreue und Verlässlichkeit · Gute Verhandlungsfähigkeit · Transparentes Handeln · Kommunikationsbereitschaft · Beratungskompetenz (Kinder, Jugendliche, Eltern, Bürger/-innen, Fachkräfte aus Jugendarbeit, Schule und Kita; Vertreter/-innen aus dem politischen Raum) ü Gewährleistung der qualifizierten Anleitung / Beratung (sozialräumliche Teamberatungen) – Abstimmung von geeigneten/erforderlichen Weiterbildungen und/oder Prozessbegleitung/-beratung · Das Jugendamt gewährleistet fachliche und strukturelle Beratung / Anleitung · Die Gemeinde gewährleistest regionale und strukturelle Beratung und stellt die Informationsbezüge her
3. Stärkung der Steuerfunktion der Jugendkoordination in der Gemeinde · Stärkere Steuerung der Ziele, Angebote und Einrichtungen der Jugendförderung in der Gemeinde / im Amt § Erarbeitung von SMART-Zielen mit den FK der Jufö im Sozialraum und Gewährleistung der Wirkungsanalyse · Steuerung von Angeboten der Familienförderung § Entwicklung und Gewährleistung von zielgerichteten Angeboten der Förderung der Familien § Kooperation mit anderen Anbietern der Familienförderung / Familienunterstützung (auch Beratungsstellen, EKZ, Kitas usw.) · Stärkere Nutzung und Koordination sozialräumlicher Ressourcen § Vernetzung und intensive Kooperation mit allen Anbietern von Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung / Familienförderung / Kita / Sport usw. und Erschließen von Ressourcen im Interesse einer Angebotsvielfalt · Zielgerichtete und strukturierte Kooperation mit Schulen in der Gemeinde / im Amt § Gezielte Aushandlung und Abstimmungen mit Schule zu bedarfsgerechten Angeboten unter Einsatz von Ressourcen Die Legitimierung der Jugendkoordination für die benannten Handlungsfelder und die Zielsetzung wird zwischen dem Landkreis Barnim und der Gemeinde ausgehandelt und vertraglich neu festgelegt – siehe hierzu auch Punkt 3.
4. Finanzierung · orientiert am Finanzierungsrahmen des bisherigen Leistungsvertrages Jugendkoordination werden zwischen Gemeinde und Jugendamt die Mittel für die Jugendkoordination wie folgt bereitgestellt: o Mittel für Personalkosten Jugendkoordination o Mittel für Betriebs- und Unterhaltungskosten für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen o Mittel für geschäftsbedingte Ausgaben der Jugendkoordination o Mittel für Projekte / inhaltliche Arbeit · Die finanztechnische Abwicklung erfolgt durch die Gemeinde · Klärung des Verfahrens der Mittelvergabe und Mittelverwendung zwischen Gemeinde und Jugendamt
5. Intensivierung der Kooperation zwischen Öffentlichem Träger der Jugendhilfe und Gemeinde Wandlitz · Die Umsetzung der neuen Ausrichtung der Jugendkoordination in der Gemeinde Wandlitz ab 2013 erfolgt an Hand eines Vertrages. · Der Vertrag wird zwischen dem Landkreis Barnim und der Gemeinde Wandlitz abgeschlossen. · Die Stelle der Jugendkoordination ist bei der Gemeinde angesiedelt. Die Gemeinde hat die Möglichkeit einen freien Träger mit den Aufgaben der Jugendkoordination zu betrauen. · Die Auswahl des Trägers der Jugendkoordination kann nur einvernehmlich mit dem Landkreis Barnim erfolgen. · Das Interessenbekundungsverfahren für den Träger der Jugendkoordination wird durch das Jugendamt eingeleitet (unter Berücksichtigung aller formalen Anforderungen). o 4 Träger sind anzuschreiben (1 Träger davon die AWO KV Bernau e.V.) · Die bewerbenden Träger haben neben der Einreichung aller formalen Anforderungen ein Kurzkonzept einzureichen „Wie stellt sich der Träger die Jugendkoordination in der Gemeinde Wandlitz vor?“ · Nach einer Vorauswahl erfolgt die Vorstellung der beiden in die engere Wahl kommenden Träger im Bildungsausschuss. Dieser soll eine Empfehlung für den Haupt- und Finanzausschuss und die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung geben.
6. Information / Beteiligung der entsprechenden Gremien der Gemeinde Wandlitz (Hauptausschuss) und des Landkreises (Jugendhilfeausschuss) · Gemeinde Wandlitz hat das Vertragsverhältnis zur Jugendkoordination mit den Vertragspartner AWO KV Bernau e.V. fristgemäß zum 31.12.2012 gekündigt · Im Vorfeld fand ein Gespräch zwischen der Gemeinde und dem Landkreis statt, da beiden Vertragspartner am Fortbestehen der Jugendkoordination gelegen war und ist o hier wurde klar dargestellt, dass es um eine Neuausrichtung der Jugendkoordination gehen soll und daher das Vertragsverhältnis zwischen Gemeinde und Landkreis nicht gekündigt werden soll o die Gemeinde Wandlitz hatte dabei den Wunsch, die finanzielle Verantwortung stärker wahrzunehmen / zu steuern o der Gemeinde und dem Jugendamt ist Jugendkoordination sehr wichtig o das Rechtsamt hat geprüft, ob die Vertragsaufhebung mit dem Träger rechtlich tragbar war – daran bestand weder beim Landkreis noch bei der Gemeinde ein Zweifel - das Rechtsamt bestätigte diese Rechtsauffassung · Am 03.08.12 fand eine Abstimmung zwischen Gemeinde und Landkreis statt, hier ging es darum, sich zu verständigen, wie der Übergang gestaltet werden soll § inhaltlich § Strukturell/organisatorisch § Verfahren § Neuausrichtung Juko durch Interessenbekundungsverfahren mit einem begrenzten Interessentenkreis
Zeitpunkt der Neubesetzung der Jugendkoordination in Abhängigkeit vom Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens – Gemeinde und Landkreis wollen diesen nahtlos
Gesetzliche Grundlagen SGB VIII §§ 9, 11-14 und 16.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Aufgrund der beabsichtigten Neustrukturierung entstehen für die Gemeinde keine zusätzlichen Kosten. Lediglich die Veranschlagung im Haushaltsplan 2013 erfolgt u.U. auf anderen Produktkonten. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt den Inhalt der Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.
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