Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Grundstück Kirchstr. 11 im OT Wandlitz, Flur 4, Flurstück 2609 mit einer Größe von 7193 m² steht im Eigentum der Gemeinde Wandlitz. Die Nutzungsart ist katastermäßig mit Wald angegeben. Das Grundstück grenzt unmittelbar an die Wasserfläche Flurstück 177, welche von Hr. Werner Becker vertraglich in das Eigentum der Gemeinde geholt wurde. Der Wasserzugang und die damit einhergehende Wassernutzung sind gegeben.
Die verkehrsrechtliche Anbindung ist durch das direkt im Eigentum stehende Flurstück 2608 (Lehnschulzenhaus) gesichert. Unabhängig von der bereits vertraglich erfolgten Heimfallabwicklung besteht am Flurstück 2608 ein Geh-Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Flurstückes 2609.
Nach Heimfallabwicklung des Erbbaurechtes am Flurstück 2608 und damit einhergehende freie Verfügbarkeit ab 2014 ist die Verwaltung bestrebt, ein Nutzungskonzept für das gesamte Grundstück Kirchstr. 11 zu erarbeiten. Ziel soll dabei sein, eine großzügige öffentliche Parknutzbarkeit, das bestehende Lehnschulzenhaus mit seiner Wohnnutzung, evtl. mögliche weitere Wohnnutzflächen, Gewerbe, Tourismus und Vereinsleben im Einklang unterzubringen.
Der Wandlitzer Segelclub e.V. äußerte den Wunsch, auf einer Teilfläche des Grundstückes seinen neuen Vereinsstandort zu etablieren. Dazu will er die vorhandenen Gebäude sanieren.
Auf Grund eines noch zu erarbeiteten Nutzungskonzeptes der Gemeinde Wandlitz wird empfohlen, mit dem Verein ein Jahresvertrag mit optionaler Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr abzuschließen.
Der Vereinsstandort wäre damit vorerst um max. 2 Jahre am Wandlitzsee gesichert und die Verwaltung könnte das Nutzungskonzept erarbeiteten lassen und in den Gremien zu Diskussion vorstellen. Da das Nutzungskonzept den Standort des Vereins berücksichtigen soll, kann danach ein langfristiger Vertrag mit dem WSC geschlossen werden.
Der Pachtzins soll sich am aktuellen Marktbericht des Landkreises Barnim orientieren.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Bürgermeisterin wird bevollmächtigt, einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr mit einmaliger Verlängerung um ein weiteres Jahr an einer Teilfläche des Grundstückes Kirchstr. 11, Flur 6, Flurstück 2609 und Flur 3, Flurstück 177 mit dem Wandlitzer Segelclub e.V. abzuschließen. Anlagen:
Flurkartenauszug mit Teilflächenkennzeichnung
Präsentation des WSC e.V.
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