Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 149, Flur 5, Flurstücke 450/1, 450/2, 451, 452 vor. Der Teilflächennutzungsplan stellt die Fläche als gemischte Baufläche dar.
Das Bauvorhaben setzt sich aus zwei fünfgeschossigen Gebäudekomplexen (drei Vollgeschosse und zwei Dachgeschossen / Traufhöhe 10,40 m / Firsthöhe 18,25 m), die miteinander verbunden sind, zusammen. Außerdem ist am Gebäude entlang der Prenzlauer Chaussee an der Südseite ein Turmhaus mit Kuppeldach geplant. Entstehen sollen altengerechte und barrierefreie Wohneinheiten, Gewerbeeinheiten (Erdgeschoss) und eine Tiefgarage (50 Stellplätze). Siehe Antragsunterlagen.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Die Errichtung des geplanten Wohn- und Geschäftshauses ist, so wie in den Antragsunterlagen dargestellt, städtebaulich nicht vertretbar. Eine geplante fünfgeschossige Bebauung an der Prenzlauer Chaussee sowie am Lanker Weg ist nicht ortstypisch für Wandlitz.
Gesetzliche Grundlagen
§ 29 ff Baugesetzbuch
§ 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1. Der geplanten Bebauung nach Art der baulichen Nutzung (Wohn- und Geschäftshaus) zu zustimmen.
2. Der geplanten Bebauung nach Maß der baulichen Nutzung (Geschossigkeit / Höhe u.s.w.) nicht zu zustimmen.
3. Die städtebauliche Gestalt der geplanten Bebauung hält nicht das Gebot des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Anlagen:
- Flurkartenauszug - Kopien aus Antragsunterlagen ( 6 Seiten)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||