Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2012-0285  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee/ Wensickendorfer Chaussee" Gemarkung Wandlitz
Flur 2, Flurstücke 259/5, 260/4, 1057, Wensickendorfer Chaussee 3
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 34Aktenzeichen:W 6340076/11
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
14.08.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
28.08.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
03.09.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkarte
Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zum Bebauungsplan „Prenzlauer Chaussee/ Wensickendorfer Chaussee zur Errichtung einer Verkauf-, Ausstellungs- und Lagerfläche außerhalb der Baugrenze auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Wensickendorfer Chaussee 3, Flur 2, Flurstücke 259/5, 260/4, 1057 vor.

Die Befreiung bezieht sich auf die Überschreitung der festgelegten Baugrenze, die bei diesem Grundstück bei einer Tiefe von 10 Metern gesehen von der Grundstücksgrenze, die an die Wensickendorfer Chaussee grenzt, beginnt.

Der Antragsteller möchte dort eine Verkaufs- und Ausstellungsfläche von 158 m² sowie einen Lagerplatz von 176 errichten (siehe Antragsunterlagen).

Begründet wird die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit einer starken Reduzierung des zu nutzenden Grundstücks durch die Baugrenze.

Dem Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze kann nicht stattgegeben werden. Die Errichtung einer Verkaufs, Ausstellungs- und Lagerfläche auf dem nichtüberbaubarem Grundstücksteil (vor der Baugrenze) ist städtebaulich nicht vertretbar.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze durch eine Verkaufs-, Ausstellungs- und Lagerfläche nicht zustimmen.

 


Anlagen:

 

-          Flurkartenauszug

-          Antragsunterlagen (3 Seiten)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkarte (118 KB)    
Anlage 2 2 Antragsunterlagen (266 KB)