Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Bei einer Einkaufsgemeinschaft schließen sich mehrere Auftraggeber zusammen, um gemeinsam Produkte und Leistungen zu beschaffen. Es besteht die Möglichkeit, Leistungen in größeren Mengen und zu günstigeren Preisen zu beziehen und der Verwaltungsaufwand kann reduziert werden.
Damit unterstützen Einkaufsgemeinschaften die Gemeinden bei der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsdurchführung.
Die Gemeinden Ahrensfelde, Panketal, Schorfheide und Wandlitz, die Städte Bernau bei Berlin, Eberswalde und Werneuchen und die Ämter Biesenthal-Barnim, Britz-Chorin-Oderberg und Joachimsthal (Schorfheide) und die ihnen angehörigen Gemeinden und der Landkreis Barnim haben die Absicht, eine solche Einkaufsgemeinschaft zu bilden.
Seitens des Regionalbüros des Landkreises Barnim wurde angeregt, durch Einkaufsgemeinschaften ein „grünes Beschaffungswesen“ zu realisieren. Vielfach sind Produkte und Leistungen mit einer guten Ökobilanz teurer. Hohe Einkaufsmengen könnten diesen Umstand kompensieren, sodass zum bisherigen Preisniveau deutlich „grünere“ Produkte und Leistungen beschafft werden könnten.
In mehreren Arbeitssitzungen wurde die Thematik intensiv diskutiert. Das Regionalbüro des Landkreises Barnim und die Kommunalaufsicht haben den Prozess moderierend und beratend begleitet.
Seitens der Kommunalaufsicht wurde bestätigt, dass eine Einkaufsgemeinschaft in der beabsichtigten Form kartellrechtlich, verfassungsrechtlich und kommunalrechtlich zulässig ist.
Um ein möglichst breites Spektrum an Anwendungsmöglichkeiten zuzulassen, wurde eine zweistufige Vereinbarung vorgeschlagen. Die erste Vereinbarung ist allgemeiner Art und Gegenstand dieser Beschlussvorlage. Mit dieser Vereinbarung wird die Einkaufsgemeinschaft konstituiert und wesentliche Regelungen zum Verfahren, zu Kosten und zur Haftung getroffen.
Im zweiten Schritt wird dann eine Anwendungsvereinbarung geschlossen. Durch diese wird der Anwendungsbereich festgelegt, das Verfahren konkretisiert und die Federführung festgelegt.
Ein erstes konkretes Anwendungsfeld wäre die Beschaffung von Strom und Gas ab dem Jahr 2014. Der Landkreis Barnim hat sich bereit erklärt, hierfür die Federführung zu übernehmen.
Gesetzliche Grundlagen §28 Abs. 1 BbgKVerf
Finanzielle Auswirkungen: Ja
siehe Sachdarstellung Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt den Beitritt als Gründungsmitglied zu einer noch zu gründenden Einkaufsgemeinschaft aus Barnimer Gemeinden, Ämtern und dem Landkreis. Der vorliegenden Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen wird zugestimmt. Die Zustimmung gilt auch für den Fall, dass nicht alle Ämter und Gemeinden den Beitritt als Gründungsmitglied beschließen.
Anlagen:
Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Stand: 06.07.2012)
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