Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2012-0279  

 
 
Betreff: Errichtung eines Antennträgers mit Technikcontainer für eine Funkübertragungsstation im Gewerbegebiet Basdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 33Aktenzeichen:B 6340 021/12
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
15.08.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
28.08.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
03.09.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.11.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bauantragsunterlagen

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag auf Errichtung eines Antennenträgers (Betonmast) mit Technikcontainer für eine Funkübertragungsstation auf dem Grundstück in der Gemarkung Basdorf, Ziegelweg 2, Flur 5, Flurstück 487/7 vor
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag auf Errichtung eines Antennenträgers (Betonmast) mit Technikcontainer für eine Funkübertragungsstation auf dem Grundstück in der Gemarkung Basdorf, Ziegelweg 2, Flur 5, Flurstück 487/7 vor.

 

Das Grundstück befindet sich im Areal des Gewerbegebietes Basdorf. Der B-Plan „Gewerbegebiet – Am Sandweg“ besitzt derzeit keine Rechtskraft, da er an einem Formfehler (Ausfertigungsmangel) leidet. Deshalb erfolgt die Beurteilung gemäß § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO, wonach Mobilfunkanlagen im Gewerbegebiet als Gewerbebetrieb allgemein zulässig sind.

 

Dem vorausgesetzt, dass die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht und die maßgebliche Umgebung ausschließlich bauliche Elemente enthält, die nur einem Baugebietstyp (hier Gewerbegebiet) zuzuordnen sind.      

 

Der Antragsteller möchte einen Funkmast mit einer Gesamthöhe von bis zu 42 m und einem Durchmesser von 1,29 m errichten.

 

Da hier von einem nicht störenden gewerblichen Vorhaben auszugehen ist, ist die Errichtung des Funkmastes im Gewerbegebiet  Basdorf städtebaulich vertretbar und das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 34 ff Baugesetzbuch (BauGB) und § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO)

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass dem geplanten Vorhaben, Errichtung eines Antennenträgers (Betonmast) mit Technikcontainer für einen Funkübertragungsstation, zugestimmt wird.

 

 

Anlagen: (2 Seiten)

Anlagen:   (2 Seiten)

 

Auszug aus Bauantragsunterlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bauantragsunterlagen (179 KB)