Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz setzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Hilfeleistung eine öffentliche Feuerwehr ein, die als „Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz" aufgestellt ist. Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz besteht aus den neun Ortsfeuerwehren Basdorf, Kosterfelde, Lanke , Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse mit insgesamt 185 ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Die Gemeinde Wandlitz als Aufgabenträger hat auf der Grundlage des ,,Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg" in der Fassung vom 24. Mai 2004 (BbgBKG) eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Hierzu gehören die vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen, Wartungen, Pflege und Dokumentation der Ausrüstungen, Geräte und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr (siehe ANLAGE 1 – Auflistung mit Prüfzeiträumen). Durch Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfungen muss sichergestellt werden, dass Beschädigungen, Verschleiß oder Korrosion rechtzeitig erkannt werden und die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen gewährleistet sind. Diese Aufgaben sind durch einen feuerwehrspezifisch ausgebildeten Sachkundigen oder Sachverständigen vorzunehmen. Weitere Prüfungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten müssen in speziellen Werkstätten/Einrichtungen in Borkheide und Eberswalde durchgeführt werden lassen und verursachen erhebliche Transportwege. Auch die Anzahl der Ortwehren und die internen Wege zwischen diesen verursachen einen erheblichen Zeitaufwand. Die ehrenamtlichen Tätigkeiten des Gemeinde-Gerätewarts und der neun Gerätewarte der jeweiligen Ortswehren reichen für die zu erbringenden Aufgaben zeitlich schon seit vielen Monaten nicht mehr aus. Auf Grund der Anzahl der vorhandenen prüf- und wartungspflichtigen Geräte/Ausrüstungsgegenstände sowie Lösch- und Sonderfahrzeuge kann die Durchführung dieser Tätigkeiten personell nicht mehr sichergestellt werden. Bisher hat der Gemeinde-Gerätwart ehrenamtlich ca. 15 h/wöchentl. für diese Arbeiten neben seiner Arbeitszeit als Angestellter aufgewendet. Die neun Ortsgerätewarte leisten ebenfalls ca. 5 h/wöchentl. ehrenamtliche Arbeit. Die benötigte Arbeitszeit zur Erfüllung der Aufgaben des Gerätewarts weist ANLAGE 1 aus. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Prüfungen von Pressluft- und Atemschutzgeräte sowie Masken und Schläuchen ist gefährdet. Die Verantwortung der Sicherstellung der o.g. Aufgaben trägt kein ehrenamtlicher Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr, sondern verbleibt bei der Gemeinde. Es ist deshalb angezeigt, dieses Defizit und Sicherheitsrisiko zu regulieren und zum nächst möglichen Zeitpunkt, die Einstellung eines hauptamtlichen Gerätewarts vorzunehmen. Bereits seit 2008 wird das Thema „Gerätewart“ diskutiert und zuletzt in 01/2012 und 05/2012 im Ausschuss A 4 behandelt inkl. der Vornahme einer Probeabstimmung. Die Schaffung der Stelle eines hauptamtlichen Gerätewarts wurde dabei einstimmig befürwortet.
Auch der von der Gemeindevertretung am 3. Mai 2007 verabschiedete Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Wandlitz (erstellt von RINKE Unternehmensberatung) weist unter Ziffer 5.1 Personal/Maßnahmen aus, dass vergleichbare Gemeinden/Städte in aller Regel hauptamtliche Gerätewarte beschäftigen. Die Einstellung eines Gerätewarts wurde deshalb empfohlen.
ANLAGE 2 weist als Vergleich deutsche Gemeinden vergleichbarer Größe aus und enthält die Angabe zum Ist-Stand hinsichtlich der Festanstellung/Nichtanstellung von Gerätewarten. Berücksichtigt werden sollte, dass keine der angegebenen Gemeinden/Städte mit der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der territorialen Ausbreitung und der Anzahl von Ortsteilen vergleichbar ist und in der Gemeinde Wandlitz die internen Wege zwischen den Ortswehren deshalb um ein vielfaches zeitintensiver sind.
Der Gerätewart muss zwingend aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz sein oder werden. In allen Fällen einer direkten Unfallgefahr, ob im Einsatz-, Ausbildungs- oder Übungsdienst, sollte er allen Maschinisten in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz weisungsberechtigt sein. Da der Aufgabenträger für die Sicherheit und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr verantwortlich ist, könnte die Gemeindewehrführerin dem Gerätewart die hierzu obliegenden Pflichten übertragen und insofern könnte der hauptamtliche Gerätewart von der Gemeinde Wandlitz als Aufgabenträger bestellt werden (siehe ANLAGE 3 – Stellenbeschreibung Gerätewart) und stellenmäßig dem Ordnungsamt zugeordnet werden. Neben dieser fundamentalen Absicherung soll die Schaffung dieser Stelle ebenfalls dazu dienen, die Tagesbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz zu erhöhen.
Gesetzliche Grundlagen: · § 24 aus Kap. 1, Teil 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg (BbgBKG) · Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr und Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) · § 28 Abs. 2 Nr. 5, 14 Bbg Kommunalverfassung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Aufwendungen: Personalkosten 36.725 EUR/p.a. Sachkostenpauschale 7.122 EUR/p.a. Verwaltungsgemeinkosten 5.508 EUR/p.a. i.H.v. 15% der Personalkosten _________________________________________________________ Summe 49.355 EUR/p.a.
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Schaffung der Stelle eines hauptamtlichen Gerätewarts für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wandlitz mit 40 Stunden/Woche zum nächst möglichen Zeitpunkt.
Anlagen: ANLAGE 1: Auflistung Geräte/Ausrüstungen/Fahrzeuge u.a.; Ermittlung Arbeitszeit Gerätewart
ANLAGE 2: Daten vergleichbare Gemeinden
ANLAGE 3: Stellenbeschreibung Gerätewart
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