Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
siehe Antrag des Sportvereins
Gesetzliche Grundlagen
§ 28 der BbgKVerf Finanzielle Auswirkungen: Ja
(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen und Investitionszuschüsse
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss Wandlitz beschließt, an den Bouleclubs Wandlitz Bewilligung eines Investitionszuschusses (50 %) in Höhe von 1.500,00 €.
Anlage:
Antrag Bouleclub Wandlitz
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