Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Dem Haupt- und Finanzausschuss lagen Änderungsvorschläge zur „Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz“ und zur „Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz“ vor.
Am 1. Februar 2012 gab es dazu eine Beratung mit Vertretern der Fraktionen.
Zusätzlich gab es Hinweise der Kommunalaufsicht zur „Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz“.
Im Ergebnis wurden folgende Änderungen aufgenommen:
§ 2 wird neu gefasst – damit erhalten die Einwohner die Möglichkeit in den öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte, Ausschüsse und Gemeindevertretung Fragen zu Angelegenheiten der Gemeinde im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu stellen sowie Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten.
Der § 6 Einsichtnahme in Beschlussvorlagen wird gestrichen. Eine Regelung dazu gibt es im § 3 der Hauptsatzung, diese wurde an der Stelle konkretisiert.
Zusätzlich aufgenommen wurde als eine weitere Form der Einwohnerbeteiligung die Möglichkeit der Bildung von Arbeitsgruppen(§ 5 neu Arbeitsgruppen).
Aus § 5 Petitionsrecht wird neu § 6.
Gesetzliche Grundlagen Bbg. Kommunalverfassung Hauptsatzung der Gemeinde Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz. Anlagen: 1. Änderungssatzung der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz
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