Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2012-0258  

 
 
Betreff: Antrag PSV Basdorf e.V. auf Anerkennung eines Landesstützpunktes im Land Brandenburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Entscheidung
12.03.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Der Polizeisportverein Basdorf e.V. möchte für die Sportart Ju-Jutsu- Fighting den Antrag auf Anerkennung eines Landesstützpunkts im Land Brandenburg beim Landessportbund stellen.

Voraussetzung ist u.a. die unentgeltliche Nutzung der Sportstätte für das Landesstützpunkttraining gemäß der Regional- und Nachwuchskonzeption des Landessportbundes.

Das Training findet derzeit in den Zweifeldhallen in Basdorf und Wandlitz von Montag bis Freitag statt.

Zurzeit werden rund 17 Trainingsstunden in den beiden Sporthallen durch die Sparte Ju Jutsu belegt. Für diese Nutzung werden entsprechend der Nutzungsordnung vom PSV Basdorf e. V. ca. 3.900 € Nutzungsgebühren im Jahr erhoben. Da das Landesstützpunkttraining an 6 Tagen in der Woche glich sein soll, ist die Bereitstellung von zusätzlichen Trainingsstunden am Samstag erforderlich. Diese zusätzlichen Trainingszeiten sollen kostenfrei zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme von der bestehenden Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen ist in diesem Fall erforderlich.

Die Anerkennung als Landesstützpunkt gilt für den Zeitraum ab Antragstellung bis 30.06.2013 und muss dann erneut bewilligt werden.

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 28 Abs. 2 Nr. 9 Kommunalverfassung Land Brandenburg

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die zusätzliche Förderung des PSV Basdorf e. V. für den Zeitraum der Anerkennung als Landesstützpunkt für die Sparte Ju Jutsu Fighting vorerst bis 30.06.2013.

 

Die Zweifeldhalle Basdorf kann an Samstagen durch den Landesstützpunkt für die Sportart Ju Jutsu zu Trainingszwecke genutzt werden. Hierr wird auf die Erhebung einer Nutzungsgebühr vorerst bis 30.06.2013 verzichtet.

 


Anlagen: