Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Polizeisportverein Basdorf e.V. möchte für die Sportart Ju-Jutsu- Fighting den Antrag auf Anerkennung eines Landesstützpunkts im Land Brandenburg beim Landessportbund stellen. Voraussetzung ist u.a. die unentgeltliche Nutzung der Sportstätte für das Landesstützpunkttraining gemäß der Regional- und Nachwuchskonzeption des Landessportbundes. Das Training findet derzeit in den Zweifeldhallen in Basdorf und Wandlitz von Montag bis Freitag statt. Zurzeit werden rund 17 Trainingsstunden in den beiden Sporthallen durch die Sparte Ju Jutsu belegt. Für diese Nutzung werden entsprechend der Nutzungsordnung vom PSV Basdorf e. V. ca. 3.900 € Nutzungsgebühren im Jahr erhoben. Da das Landesstützpunkttraining an 6 Tagen in der Woche möglich sein soll, ist die Bereitstellung von zusätzlichen Trainingsstunden am Samstag erforderlich. Diese zusätzlichen Trainingszeiten sollen kostenfrei zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme von der bestehenden Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen ist in diesem Fall erforderlich. Die Anerkennung als Landesstützpunkt gilt für den Zeitraum ab Antragstellung bis 30.06.2013 und muss dann erneut bewilligt werden.
Gesetzliche Grundlagen: § 28 Abs. 2 Nr. 9 Kommunalverfassung Land Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die zusätzliche Förderung des PSV Basdorf e. V. für den Zeitraum der Anerkennung als Landesstützpunkt für die Sparte Ju Jutsu Fighting vorerst bis 30.06.2013.
Die Zweifeldhalle Basdorf kann an Samstagen durch den Landesstützpunkt für die Sportart Ju Jutsu zu Trainingszwecke genutzt werden. Hierfür wird auf die Erhebung einer Nutzungsgebühr vorerst bis 30.06.2013 verzichtet.
Anlagen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||