Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der B-Plan „Lanker Straße - An der Bahn“ schreibt fest, dass die Dachneigung zwischen 35° – 48° liegen muss. Dachformen sind nicht festgesetzt. Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses (Bungalowtyp) mit zwei Stellplätzen beabsichtigt. Das geplante Walmdach ist mit einer Dachneigung von 25° vorgesehen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die beantragte Befreiung städtebaulich vertretbar und es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten. Gesetzliche Grundlagen - § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) - § 31 Baugesetzbuch (BauGB) - § 61Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) - § 3 Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Dachneigung. Anlagen: (6 Seiten) - Auszug aus B-Plan „Lanker Straße – An der Bahn“ - Auszug aus Bauantrag
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