Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0402  

 
 
Betreff: Außenbereichssatzung "Philipp-Müller-Straße/An der Seespitze, OT Stolzenhagen
Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
26.03.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
03.04.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
16.04.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
26.04.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20120305113200

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung hat die Abwägung zu den Ergebnissen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Aus der Abwägung der eingegangenen Hinweise und Anregungen ergaben sich keine Änderungen der Planinhalte. Eine erneute Auslegung ist somit nicht notwendig.

Die Hinweise wurden entsprechend dem Abwägungsprotokoll eingearbeitet.

 

Gesetzliche Grundlagen

§§10 (1) und 35 (6) BauGB

§ 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Außenbereichssatzung „Philipp-Müller-Straße/An der Seespitze“, Ortsteil Stolzenhagen nach § 35 Abs. 6 BauGB in der Fassung Stand Februar 2012 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, die Planunterlagen zur Genehmigung einzureichen.


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20120305113200 (1230 KB)