Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat die Abwägung zu den Ergebnissen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Aus der Abwägung der eingegangenen Hinweise und Anregungen ergaben sich keine Änderungen der Planinhalte. Eine erneute Auslegung ist somit nicht notwendig. Die Hinweise wurden entsprechend dem Abwägungsprotokoll eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen §§10 (1) und 35 (6) BauGB § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Außenbereichssatzung „Philipp-Müller-Straße/An der Seespitze“, Ortsteil Stolzenhagen nach § 35 Abs. 6 BauGB in der Fassung Stand Februar 2012 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, die Planunterlagen zur Genehmigung einzureichen. Anlagen:
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