Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Im Juli 2010 hat die Gemeindevertretung mit der Vorlage BV-GV/2010- 0220 den Beschluss gefasst, Anfang 2012 die Entscheidung zu einem möglichen Kita Neubau im Ortsteil Basdorf zu treffen.
Bereits im April 2011 gab es für die Gemeindevertretung eine Mitteilungsvorlage zur Entwicklung des Kita-Bedarfs und zur Prüfung der für die Geburten- und Einwohnerentwicklung getroffenen Annahmen.
Erneut wurde der Kita- Bedarf anhand der tatsächlichen Geburten und Einwohnerzahlen sowie die Trendanalyse, die der Bedarfsplanung zugrunde liegt, geprüft.
Ausgangspunkt auch dieser Prüfung sind die Einwohner- und Geburtenzahlen zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres.
In die Betrachtung wurden folgende Altersgruppen einbezogen: · Krippenkinder 0-1 Jahr und 1-3 Jahre · Kindergartenkinder 3- 6,5 Jahre · Hortkinder über 6,5 Jahre – 12,5 Jahre.
Der Planungszeitraum wurde bis 2016 erweitert.
Zu überprüfen waren die Ziele der Kita- Planung hinsichtlich des Versorgungsgrades und des Auslastungsgrades der einzelnen Einrichtungen.
Wie stellt sich die Bevölkerungsentwicklung und Prognose in den für die Kita- Bedarfsplanung relevanten Altersgruppen zum 31.12.2011 dar?
Die Geburtenzahlen haben sich weiterhin positiv entwickelt. Die Prognose der Geburten lag für 2011 bei 141, tatsächlich wurden 144 Kinder geboren. Aus der nachfolgenden Übersicht ist zu ersehen, dass für Klosterfelde, Prenden, Schönwalde und Stolzenhagen die Geburtenprognose geringfügig übertroffen wurde.
(Tabelle: Geburten 2011)
Bestätigt hat sich die Einschätzung des letzten Jahres zu den Geburtenzahlen im Ortsteil Wandlitz. 2010 wurde in Wandlitz die Geburtenprognose deutlich übertroffen - dies wurde als statistischer Ausreißer behandelt. 2011 ist die Prognose eingetroffen.
Die Geburtenzahlen in Basdorf lagen 2010 weit unter der Prognose. Obwohl auch 2011 der Prognosewert für die Geburten nicht erreicht wurde, wird an der Geburtenprognose festgehalten und keine Korrektur vorgenommen.
Ferner wuchs die Altersgruppe von 0-6 Jahren im letzten Jahr durch Zuzug um 40. Besonders hervorzuheben ist Wandlitz mit 21 Kindern, während es in Basdorf keinen Zuwachs durch Zuzug in dieser Altersgruppe gab.
Aufgrund der gleichbleibend hohen Geburtenzahlen und des anhaltenden, wenn auch leicht abnehmenden Zuzugs wurden die Prognosen erneut angepasst.
Für 2016 werden 327 Kinder im Krippenalter, 625 Kinder im Kindergartenalter und 1.222 Kinder im Hortalter angenommen.
Tabelle: Bevölkerungsprognose Gemeinde Wandlitz (eigene Berechnung)
Wie hat sich der Versorgungsgrad für die Altersgruppen entwickelt?
Zum 31.12.2011 stellt sich der Versorgungsgrad unter Berücksichtigung der Tagespflege im Krippen- und Kindergartenalter wie folgt dar:
Tabelle: Versorgungsgrad zum 31.12.2011 (inkl. Tagespflege) Für die weiteren Planungen wurden folgende Versorgungsgrade auch unter Berücksichtigung des veränderten Rechtsanspruchs ab 2013 für Kinder unter drei Jahren zugrunde gelegt: Krippenkinder 85% Kindergartenkinder 97%
Für die Feststellung des Kita- Bedarfs gewinnt zunehmend die Entwicklung des Angebots im Hortbereich an Bedeutung. Der Versorgungsgrad für den Hortbereich wurde wie folgt festgestellt:
Tabelle: Versorgungsgrad zum 31.12.2011 Am 31.12.2007 lag der Versorgungsgrad im Hortbereich bei 55,5 %. Für die weitere Planung folgender Versorgungsgrad zugrunde gelegt: Hortkinder Wandlitz 75 % Hortkinder Zerpenschleuse 40 % Übrige Ortsteile 65 %
Welche Platzkapazitäten gibt es in den einzelnen Einrichtungen?
Auf Grund des Antrages der AWO Bernau, als Träger der Kita „Pusteblume“ Wandlitz wurde die Verlängerung der Ausnahme zur Kapazität bis 31.08.2013 durch das Landesjugendamt bewilligt. Eine erhöhte Kapazität für die Kita „Traumland“ Schönwalde ist nicht mehr notwendig. Hier wurde auf eine Verlängerung der Ausnahme verzichtet. Für die Kita „Märchenland“ Schönerlinde gilt eine erhöhte Kapazität bis 31.8.2013. Auf Grund des fehlenden zweiten Rettungsweges in der Kita „Sonnenberg“ wurde eine Reduzierung der Kapazität auf 25 Plätze vorgenommen.
Seit 1. Dezember 2011 ist die Montessori-Kita Wandlitz in Betrieb. Diese Einrichtung ist mit 60 Plätzen im Krippen- und Kindergartenalter bei der Bedarfsplanung berücksichtigt.
Am 31.12.2011 standen somit 872 Krippen- und Kindergartenplätze zur Bedarfsdeckung zur Verfügung.
Neben den Kindertagesstätten in der Gemeinde gab es am 31.12.2011 insgesamt 12 Tagespflegestellen mit 49 Plätzen für die Betreuung von Kindern im Krippenalter.
Zusätzlich wurden 32 Kinder im Krippen- und Kindergartenalter in Einrichtungen außerhalb der Gemeinde betreut.
Bei der Planung wurde bislang davon ausgegangen, dass dauerhaft 55 Kinder zusätzlich in anderen Einrichtungen außerhalb der Gemeinde betreut werden. Der größte Teil der betreuten Kinder entfiel auf die Montessori- Kita in Bernau- Waldsiedlung Bei der zukünftigen Planung wurde eine Korrektur auf 23 Kinder vorgenommen, die außerhalb der Gemeinde betreut werden.
Die Versorgungsfunktion der Gemeinde für die Betreuung von Kindern aus anderen Gemeinden gab es auch 2011. Insgesamt wurden 34 Kinder betreut.
Mit der Eröffnung des Hortes Wandlitz wurde durch das Landesjugendamt für den Betrieb eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Begründet wird dies mit der Doppelnutzung von Klassenräumen. Der Antrag auf Verlängerung der Ausnahmegenehmigung ist gestellt aber noch nicht entschieden. Auch für den Hort Klosterfelde liegt eine Ausnahmegenehmigung vor. Diese gilt bis 31. August 2014.
Am 31.12.2011 standen für den Hortbereich 697 Plätze zur Verfügung.
Mit welchem Betreuungsbedarf für die einzelnen Altersgruppen wird gerechnet? Der Betreuungsbedarf im Krippen- und Kindergartenbereich entwickelt sich unter Berücksichtigung des festgelegten Betreuungsgrades und der Betreuung von Kindern aus anderen Gemeinden bis 2016 auf 845 Plätze.
Zum 31.12.2011 gab es im Hortbereich 36 freie Plätze.
Für das Schuljahr 2012/2013 wurde beim Landesjugendamt für den Hort Wandlitz eine Verlängerung der bisher genehmigten Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Höchstkapazität und der Doppelnutzung beantragt. Durch das Landesjugendamt wurde aber bereits jetzt darauf hingewiesen, das im Rahmen der Bedarfsplanung der Nachweis für den Abbau von Doppelnutzungen zu erbringen ist. Selbst bei Fortführung der Ausnahmegenehmigung kann der Bedarf nicht vollständig gedeckt werden. Sollte die Ausnahmeregelung nicht verlängert werden, verschlechtert sich die Situation dramatisch.
Schlussfolgerungen für die Bedarfsplanung
Insgesamt ist festzustellen, dass die vorgenommenen Prognosen der Geburten- und Einwohnerentwicklung genauer geworden sind. Im Vorjahr wurde eine Einwohnerzahl von 21.307 prognostiziert, tatsächlich waren es 21.304 Einwohner (Abweichung von 0,15%). Für die Geburten gab es eine Prognose von 141 tatsächlich waren es 144. Für die Altersgruppe 0-1 Jahre und 1-3 Jahre ist die Prognose eingetroffen. Bei der Altersgruppe 3-6,5 Jahre gab es eine Abweichung von 0,16%. Nur für die Altersgruppe 6,5- 12,5 Jahre gab es eine Abweichung von 1,4%
Die Eröffnung der Montessori-Kita im Ortsteil Wandlitz hatte keinen wesentlichen Einfluss auf die Versorgungssituation. Der überwiegende Anteil der Kinder hat auch schon vorher die Einrichtung in der Waldsiedlung besucht.
Die hohe Anzahl der Geburten im Jahr 2010 und 2011 im Ortsteil Wandlitz könnte zu einem Engpass in der Kita Wandlitz führen. Hier kann frühzeitig durch freie Kapazitäten auch in anderen Einrichtungen gegensteuert werden. Sofern im Juni 2013 die befristete Nutzung von Klassenräumen im Schulgebäude der Grundschule Basdorf aufgegeben wird, entsteht erneut ein Fehlbedarf an voraussichtlich 13 Kita- Plätzen. Mit der Weiternutzung der Klassenräume über diesen Zeitraum hinaus wäre der Bedarf in Basdorf aber gesichert. Ein Neubau ist dann nicht erforderlich.
Nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung für das Hauptgebäude der Kita Basdorf werden 205 Kinder betreut. Um hier eine weitere Verbesserung der Betreuungssituation erreichen zu können, besteht neben der Weiternutzung der Klassenräume im Schulgebäude auch die Möglichkeit der Erweiterung des Kindergartenbereichs. Jährlich werden ca. 55 Kinder aus der Kita Basdorf eingeschult. Würde eine Betreuungsmöglichkeit für alle Kinder im letzten Kita-Jahr in der Schule geschaffen werden, könnte die Kapazität im Hauptgebäude auf 190 Plätze reduziert werden. Voraussetzung ist der Rückbau und Umbau der Lehrküche. Ursprünglich für die Oberschule errichtet, befindet sich diese in dem Bereich, der jetzt durch die Kita- Außenstelle genutzt wird. Soll das Angebot für die Schule aufrechterhalten werden, kann das ehemalige Physikkabinett der Oberschule umgebaut werden. Die finanziellen Auswirkungen sind zu ermitteln. Die Haushaltsmittel von 75.000 €, die für die Planung eines Neubaus eingestellt wurden, könnten für einen Umbau verwendet werden.
Problematisch ist die Forderung des Landesjugendamtes zum Abbau der Doppelnutzung von Klassenräumen im Hort Wandlitz. Im Schulgebäude selbst besteht keine Möglichkeit weitere separate Horträume zu schaffen. Letztendlich hat die Doppelnutzung von Räumen auch zu sehr niedrigen Kita- Gebühren geführt, da wesentliche Kostenbestandteile bereits durch den Schulbetrieb getragen wurden. Sollten zusätzliche Kita- Plätze geschaffen werden, führt dies zu einer steigenden Haushaltsbelastung bzw. zum Anstieg der Kita- Gebühren.
Mit der Übernahme der Trägerschaft für das Mehrgenerationenhaus in der Thälmannstraße durch den Montessori- Verein, ist dieser zurzeit mit der Überarbeitung des Nutzungskonzeptes befasst. Der Verein ist bereit, in seiner Trägerschaft 40 Hort- Plätze im Mehrgenerationenhaus zu schaffen. Über die Rahmenbedingungen und Konditionen muss mit dem Verein noch verhandelt werden. Dieses Angebot würde der Forderung des Landesjugendamtes zum Abbau von Doppelnutzungen entgegenkommen.
Aufgrund der vorliegenden Bedarfsplanung muss davon ausgegangen werden, dass die Schaffung von weiteren Kita-Plätzen im Ortsteil Schönwalde durch den Verein „Kinder- und Lernwerkstatt Petö e.V.“ über den Bedarf hinaus geht und eine Aufnahme der Einrichtung zur Bedarfsdeckung nicht erforderlich ist. Inwieweit die Einrichtung aufgrund des besonderen pädagogischen Konzeptes Kinder aus anderen Gemeinden aufnimmt ist derzeit nicht bekannt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 12 KitaG Brandenburg § 28 Abs. 2 Nr. 19 Brandenburgische Kommunalverfassung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Siehe Sachdarstellung Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Fortführung der Außenstelle Kita „Wackelzähne“ über den 04.06.2013 hinaus.
2. Zur Verbesserung der Betreuungssituation im Hauptgebäude soll eine Erweiterung der Außenstelle um einen weiteren Gruppenraum vorgenommen werden. Die Kapazität der Außenstelle soll auf 55 Plätze erhöht und im Hauptgebäude auf 190 Plätze reduziert werden. Für 2013 sollen Haushaltsmittel für die Sanierung des Hauptgebäudes eingeplant werden. Der Bedarf ist durch die Verwaltung festzustellen.
3. Für die Grundschule Basdorf soll eine Lehrküche im ehemaligen Physikkabinett entstehen.
4. Die finanziellen Auswirkungen sind festzustellen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Über die Verwendung der Planungsmittel, die im Haushalt 2012 für einen Kita-Neubau eingestellt wurden, wird nach Vorlage der Umbaukosten entschieden.
5. Sollte sich aufgrund der Entwicklung des Geländes der ehemaligen LPS ein zusätzlicher Bedarf an Kita- Plätzen ergeben, ist der Gemeindevertretung erneut eine Entscheidungsvorlage vorzulegen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |