Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0397  

 
 
Betreff: Variantenuntersuchung zur Vorbereitung eines Grundsatzbeschlusses zur Vollsanierung bzw. Neubau KITA Lanke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K, BA12
Federführend:K_Kämmerei Beteiligt:HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
21.02.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
06.03.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
12.03.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
22.03.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die Kita Lanke betreut Kinder in den Altersgruppen 1-3 Jahren, sowie 4-6 Jahren
Begründung / Erläuterung

 

Die Kita Lanke betreut Kinder in den Altersgruppen 1 bis 3 Jahre sowie 4 bis 6,5 Jahre. Zurzeit ist eine Auslastung mit 25 Kindern gegeben.

 

Die Kita besteht aus einem umgenutzten Wohnhaus und daran integrierten Anbau.

Der Haupteingang ist hofseitig über einen schmalen Pfad zu erreichen.

 

Das alte Wohnhaus beherbergt im wesentlichen Funktionsräume sowie zwei Gruppenräumen. Das Dachgeschoss ist auf Grund eines zweiten Rettungsweges nur eingeschränkt nutzbar.

 

Der bauliche Zustand der Kita ist stark sanierungsbedürftig. Es gilt nicht nur die Feuchteschäden zu sanieren, eine Komplettsanierung mit energetischer Aufrüstung ist einzuplanen. Einige Schäden sind noch nicht weiter untersucht.

 

Im Zuge einer Innensanierung sind die sanitären Anlagen zu erneuern. Alle diese Maßnahmen führen zu einer Verbesserung der bautechnischen Hülle.

 

Die Funktionalität kann auf Grund des vorhandenen Grundrisszuschnittes nicht verbessert werden. Problematisch bleibt  weiterhin der Zugang zur Kita. Nur eine komplette Neugestaltung würde eine Verbesserung bedeuten. Auf Grund der schwierigen Geländesituation sind hier größere Aufwendungen notwendig.

 

Um zu einem Lösungsansatz zu gelangen, soll eine Untersuchung vorgenommen werden bei der die Aufwendungen für eine Sanierung denen für eine Neubaulösung gegenüber gestellt werden.

 

Darüber hinaus besteht für den gegenwärtigen Standort der Feuerwehr Klärungsbedarf.

Zum einen ist eine Sanierung zum Teil an der Tragkonstruktion erforderlich.

Zum anderen besteht für den Standort gegenwärtig ein Mietverhältnis.

Im Zusammenhang mit den anstehenden Aufwendungen für die Gebäudesanierung ist zu überprüfen ob der bestehende Mietvertrag dazu den geeigneten Rahmen bildet.

 

Insofern erscheint es sinnvoll, bei einer Untersuchung zum KITA –Standort auch eine evtl. gemeinsame Neubaulösung mit der Feuerwehr in Betracht zu ziehen.

 

Bei der Neubauvariante sollte in der Aufgabenbeschreibung auch enthalten sein, einen multifunktionalen Raum für Vereine und/oder Jugendtreff mit zu integrieren. Auch sollte ein Teil der Außenanlagen so gestaltet werden, dass er u.U. in den Nachmittagsstunden als öffentlich zugänglicher Spielplatz genutzt werden können.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

-          Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

-          Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

10.000

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2012

36540.529101

 

10.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung zur Prüfung folgender Varianten:

 

Variante A: umfassende Sanierung der derzeitigen Kita

 

Variante B: Neubau KITA (30 Kinder) auf dem Grundstück Prendener Allee 12 inkl.   Multifunktionsraum und Jugendraum

 

Variante C: Neubau KITA und FFW auf dem Grundstück Prendener Allee 12

 

Die erforderliche Aufgabenstellung ist mit dem Ortsbeirat und dem Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung abzustimmen.

 

Der Grundsatzbeschluss soll für September 2012 vorbereitet werden.


Anlagen: