Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0394  

 
 
Betreff: Beitragserhebung
Siedlung „Ost“ 1. BA im Ortsteil Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 18
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
20.02.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
06.03.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
12.03.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
22.03.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die Baumaßnahme Siedlung „Ost“ 1
Begründung / Erläuterung

 

Die Baumaßnahme Siedlung „Ost“ 1. Bauabschnitt, beinhaltete die Straßenzüge Nelkengasse, Gartengasse sowie die Straßenabschnitte Jasminweg und Asterngrund zwischen Nelken- und Gartengasse. Sie ist beendet, die Abnahme und die Schlussrechnung liegen vor.

 

Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage im Siedlungsgebiet werden Straßenausbaubeiträge gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (Straßenbaubeitragssatzung) i.V.m. dem Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) erhoben.

 

Für die erstmalige und endgültige Herstellung der Teileinrichtungen  Fahrbahn,  der Oberflächenentwässerung sowie der unselbständigen Grünanlagen im Siedlungsgebiet werden Erschließungsbeiträge gemäß der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung) i.V.m. dem Baugesetzbuch (BauGB) erhoben.

 

Nach § 127 Abs. 3 des BauGB kann der Erschließungsbeitrag für Grunderwerb, Freilegung und für die technischen Ausbauteile der Erschließungsanlage selbstständig erhoben werden (Kostenspaltung). § 9 der Erschließungsbeitragssatzung vom 09.07.2009 sieht die Möglichkeit der Kostenspaltung vor.

 

Für die o.g. Straßen soll durch die Anordnung der Kostenspaltung die Grundlage geschaffen werden, den Erschließungsbeitrag für die bereits fertig gestellten, abspaltbaren Teileinrichtungen der Erschließungseinheit selbstständig zu erheben. Lediglich die Kosten, für den in Teilbereichen noch nicht abgeschlossenen Grunderwerb, fehlen für die Erhebung des Erschließungsbeitrages.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (Straßenbaubeitragssatzung)

 

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung)

 

Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)

 

Baugesetzbuches (BauGB)

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

 

1.     die Bildung einer Erschließungseinheit für die Abrechnung der erschließungsbeitragspflichtigen Kosten aus den Straßenzügen des 1. Bauabschnitts der Siedlung „Ost“ im Ortsteil Stolzenhagen,

 

2.     entsprechend den Regelungen des § 9 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung) vom 09.07.2009 die Teilbeitragserhebung im Wege der Kostenspaltung für die Herstellung der Fahrbahn,  der Oberflächenentwässerung sowie der unselbständigen Grünanlagen in der Erschließungseinheit Siedlung „Ost“ 1. BA im Ortsteil Stolzenhagen.                                          

 

 


Anlagen: