Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Herr Martin Gollmer wurde im Dezember 2008 auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Soziales, Senioren, Kultur und Städtepartnerschaften (A5) berufen.
Gemäß § 43 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) kann die Gemeindevertretung nur einen Einwohner, der nicht gemäß § 12 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes an der Mitgliedschaft in der Vertretung gehindert und nicht Mitglied der Gemeindevertretung ist, zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse benennen (sachkundige Einwohner).
Herr Martin Gollmer hat seinen Wohnsitz außerhalb der Gemeinde Wandlitz verlegt. Damit kann er die v.g. Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. Der Verlust dieses Mandates ist die Folge.
Gesetzliche Grundlagen
§ 43 Abs. 4 BbgKverf Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass Herr Martin Gollmer ab dem 12.01.2012 nicht mehr als sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Soziales, Senioren, Kultur und Städtepartnerschaften (A5) tätig ist. |
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