Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2012-0389  

 
 
Betreff: Gehweginstandsetzung Breitscheidstraße zwischen Langer Grund und B 109
Machbarkeitsstudie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 23
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
21.02.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
06.03.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
12.03.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
22.03.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1 Lageplan
2 Regelquerschnitt

Der Gehweg südlich der Fahrbahn in der Breitscheidstraße zwischen Langer Grund und der B 109 ist größtenteils unbefestigt und dementsprechend dessen Benutzung, insbesondere witterungsbedingt, erschwert
Begründung / Erläuterung

 

Der Gehweg südlich der Fahrbahn in der Breitscheidstraße zwischen Langer Grund und der B 109 ist größtenteils unbefestigt und dementsprechend dessen Benutzung, insbesondere witterungsbedingt, erschwert.

Die Entwässerungssituation ist momentan ungeklärt.

 

Der Gehweg wird augenscheinlich stark frequentiert und ist im benutzten Bereich stark ausgetreten. Das Regenwasser von der Straße läuft an mit der Zeit ausgespülten Bereichen über den Gehweg mit entsprechenden Ausspülungen.

Es ist davon auszugehen , daß die Benutzungsintensität mit der Fertigstellung des Besucherinformationszentrums mit Agrarmuseum deutlich ansteigen wird.

In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Neubau des Besucherinformationszentrums ist der grundhafte Ausbau der Breitscheidstraße im Abschnitt „Alte Kirchschule“ bis zum Knotenpunkt „Langer Grund“ (siehe BV- GV 2011-0346) geplant. Zur Verbindung dieses neuen Straßenabschnittes im alten Ortskern bis zur B 109 sollte die Befestigung des Gehweges baldmöglichst vorgenommen werden.

 

Für die Herstelung des Gehweges ist eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben worden. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zeigt die Möglichkeit des Ausbaus des Gehweges auf, unter der Maßgabe, dass ein regelgerechter Ausbau nach RStO nicht möglich ist. Jedoch ist eine wassergebundene Wegbefestigung in Anlehnung an regelgerechte Aufbauten möglich.

 

Der regelgerechte Ausbau kann nicht umgesetzt werden, da der dichtstehende, doppelreihige Baumbestand mit Alleecharakter eine regelkonforme Ausführung des Gehweges nicht zulässt.

Im Vorfeld der Machbarkeitsstudie wurde zur genauen Bewertung des Baumbestandes im Hinblick der Gehweginstandsetzung ein Baumgutachten gefertigt, welches im Ergebnis ebenfalls zu dem Schluss kommt, dass ein normaler Aufbau des Gehweges mit der vorhandenen Baum-/ Alleestruktur nicht in Einklang zu bringen ist.

Die Machbarkeitsstudie zeigt jetzt den Lösungsansatz für den weiteren Planungsfortgang und die spätere Ausführung.

 

Der bisher unbefestigte Gehweg, die fehlenden Entwässerungseinrichtungen, die bisher unbefestigten Grundstückszufahrten und die zwei Straßeneinmündungen im Verlauf des Gehweges sind Bestandteil der weiteren Planung.

Der Ausbau des Gehweges ist auf einer Länge von ca. 600 m in einer Breite von maximal 1,50 m möglich. Es soll eine wassergebundene Bauweise zum Tragen kommen. Die Randeinfassung erfolgt mittels Holzrollborden bzw. Stahlbändern.

Die Herstellung der Grundstückszufahrten soll in Betonsteinpflaster (Schwalbenschwanz) erfolgen.

Im Verlauf des Gehweges gibt es zwei Einmündungen ( Birkenallee und Kastanienallee). Die Anbindungen werden lage- und höhenmäßig an den vorhandenen Straßenverlauf in asphaltbauweise angepasst.

 

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse sowie dem vorhandenen Baumbestand ist eine Muldenentwässerungsanlage mit Anschluss an das vorhandene Grabensystem geplant.

 

Der Baumbestand soll dabei insgesamt erhalten bleiben.

 

Die Grundstückszufahrten müssen entsprechend befahrbar befestigt werden. Dazu wird eine Herstellung in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster) vorgeschlagen. Für den Aufwand zur Ausstattung der Grundstückszufahrten wird dann nach der Grundstückszufahrtensatzung (GSZ) ein Kostenersatz zu erheben sein. Dieser beläuft sich auf ca. 70 bis 80 €/m² Grundstückszufahrtenfläche.

Die im Vorangegangenen beschriebene Herstellungsart stellt zwar aus den genannten Gründen eine Kompromisslösung dar, sie gewährt jedoch eine erhebliche Verbesserung der Nutzbarkeit  der Wegeführung zwischen den Baumreihen. Darüber hinaus sind für die besonders beanspruchten Bereiche (Zufahrten, Einmündungen und Regenwasserabläufe) dauerhafte Befestigungsarten vorgesehen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die weitere Planung auf der Grundlage der vorgelegten Machbarkeitsstudie vorzunehmen.
Der geschätzte Gesamtkostenumfang von 123.400,00 € sollte zur Veranschlagung im Haushalt 2013 vorgesehen werden.

Der Plan liegt zu den Sitzungen vor.

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

123.400,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

20

6.170

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Planung des Gehweges Breitscheidstraße (Südseite) zwischen „Langer Grund“ und Anbindung B 109 entsprechend der vorliegenden Machbarkeitsstudie

nach folgenden Eckpunkten weiterzuführen:

·         Gehweg mit wassergebundener Tragschicht, Breite ca.1,50 m

·         Auf Grund der doppelreihigen Alleebäume erfolgt kein regelgerechter Aufbau

·         Befestigung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster

·         Anbindung der Knotenpunke Birkenalle und Kastanienallee in Asphaltbauweise

·         Muldenentwässerung Regenwasser mit Anbindung an vorhandenes Grabensystem

·         Randeinfassung mit Stahlbändern

·         Beleuchtung auf der Südseite mit LED-Leuchtmitteln sollte geprüft werden

·         Entwässerungsanlage im Bereich Kreuzung B 109 muss erneuert werden
 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 Übersichtsplan

Anlage 2 - Regelquerschnitt

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 Lageplan (761 KB)    
Anlage 2 2 2 Regelquerschnitt (180 KB)