Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß § 43 Abs. 2, Satz 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) können die Fraktionen ihre Ausschussmitglieder jederzeit austauschen. Die Gemeindevertretung kann die namentliche Ausschussbesetzung durch deklaratorischen Beschluss feststellen.
Gesetzliche Grundlagen
§ 43 Abs. 2 BbgKVerf Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass
1. Frau Margot Ziebarth die Mitgliedschaft im Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt (A4) niedergelegt hat.
2. die SPD Fraktion den Gemeindevertreter, Herrn Thomas Bierwirth, als Nachrücker in den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt (A4) benannt hat. |
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