Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Basierend auf den Positionen des Gemeindevertreterbeschlusses vom 7. April hat die Wandlitzer Gemeindeverwaltung fristgerecht zum 14. Juli ihre Stellungnahme zum Entwurf des sogenannten sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ bei der „Regionalen Planungsgemeinschaft
Am 24.11.2011 und am 12.12.2011 fanden jeweils die Planungsausschusssitzungen der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim statt. In diesen Sitzungen erfolgte eine Methodendiskussion zur Abwägung und Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung.
Folgende Kriterien wurden unter anderem diskutiert:
· Mindestgröße für Eignungsgebiete · Abstände zwischen Eignungsgebieten · Regional bedeutsame Wälder · Tierökologische Abstände · Denkmalschutz · Stehende Gewässer und Fließgewässer · Trinkwasserschutz · Militärische Anlagen · Radar-/Richtfunkanlagen · Flugsicherung · Rohstoffsicherung
Aus Sicht der Gemeinde ist das Steuerungsinstrument „Mindestabstand zwischen Eignungsgebieten“ gegenwärtig das entscheidende Steuerungsmittel. Die Gemeinde hat in ihrer Stellungnahme explizit auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von 5 km zwischen den Eignungsgebieten hingewiesen und eingefordert. Zudem wurde in der Stellungnahme der Gemeinde in diesem Zusammenhang auf die im Gemarkungsgebiet Wandlitz keinesfalls vorhandene technische Überprägung hingewiesen.
Das Kriterium „Abstände zwischen Eignungsgebieten“ soll es jedoch per Beschluss des Planungsausschusses vom 24.11.2011 nicht mehr geben. Die abschließende Entscheidung unterliegt nunmehr der Regionalversammlung. Diese wird voraussichtlich am 06.02.2012 in Eberswalde stattfinden.
Gemäß Begründung der Planungsstelle dient der Verzicht auf die Abstandsregelung dem Ziel, dass andere Kriterien besser geeignet sind, den Landschaftsraum vor einer technogenen Überprägung zu schützen. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass eine regionsweit ausgeglichenere Verteilung von Windenergieanlagen möglich ist, wenn keine Konzentration neuer Windeignungsgebiete auf baulich vorgeprägten Bereichen erfolgt. Inwieweit dies Vor- oder Nachteile für die Darstellungen des zu überarbeitenden sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ im Raum Wandlitz und hierbei insbesondere auf die Gebietskulisse bringen wird, kann derzeit von der Verwaltung und auch von der Regionalen Planungsstelle nicht abschließend eingeschätzt werden. In diesem Zusammenhang erhalten die o.g. Kriterien wie die regional bedeutsamen Wälder oder die tierökologischen Abstände eine andere Gewichtung. In diesem Zusammenhang wurde im Übrigen, wie auch von der Gemeinde in der Stellungnahme gefordert, durch die Planungsstelle ein Gutachten über tierökologische Abstände in Auftrag gegeben.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass die notwendige Überarbeitung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ eine erneute Auslegung erfordert und die Gemeinde Wandlitz damit erneut die Möglichkeit besitzt, entsprechende Hinweise und Anregungen im laufenden Verfahren vorzubringen.
Gesetzliche Grundlagen § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg § 2 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Mitteilung Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Mitteilungsvorlage zum Sachstand des sachlichen Teilplanes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ des Regionalplanes zur Kenntnis. |
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