Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
z Es ist die Errichtung von drei freistehenden 2-geschossigen Wohnhäusern, mit geringfügiger Büronutzung, im Bauhausstiel geplant. Mit einer geplanten GRZ bis ca. 0,15 fügt sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung ein. Das geplante Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bauleitplanes im Sinne des § 30 BauGB. Die Flurstücke 591; 594 und 595 befinden sich im Areal des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ehemalige Landespolizeischule“. Es gibt derzeit noch keine konkreten Planvorschläge, die einer beabsichtigten Bebauung, der beplanten Grundtücke entgegenstehen könnte. Im genehmigten Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Basdorf sind die Flurstücke als Wohnbaufläche dargestellt. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (Außenbereich), wonach Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden können, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist das geplante Vorhaben städtebaulich vertretbar und es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten
Gesetzliche Grundlagen
§§ 35 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem geplanten Bauvorhaben, Errichtung von drei 2-geschossigen Wohnhäusern im Bauhausstil, zu.
Anlagen:
Flurkarte Bauvoranfrage
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