Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss Nr. BV-HA/2011-0190 wurde das Planungsbüro HVB Ingenieurgesellschaft mbH mit den Planungsleistungen für den Straßenausbau der Lehmannstraße beauftragt. Die Lehmannstraße dient vorwiegend der Erschließung der Anliegergrundstücke im Dianaweg, der Lehmannstraße und der Eugenstraße. Die für die Vorplanung vorgegebene Aufgabenstellung beinhaltet einen grundhaften Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise, die Herstellung der Grundstückszufahrten und die Errichtung einer Beleuchtungsanlage. Unter Berücksichtigung der prognostischen Verkehrsbelegung wurden drei Ausbauvarianten entwickelt:
Variante 1; Ausbaulänge ca. 140 m befestigte Fahrbahnbreite 5,50 Parken auf der Fahrbahn ist möglich der Einmündungsbereich Eugenstraße wird nicht ausgebaut geschätzte Baukosten ca. 90 T€
Variante 2; Ausbaulänge ca. 150 m befestigte Fahrbahnbreite 5,50 m Parken auf der Fahrbahn möglich der Einmündungsbereich Eugenstraße wird in gleicher Bauweise hergestellt geschätzte Baukosten ca. 100 T€
Variante 3; Ausbaulänge ca. 150 m befestigte Fahrbahnbreite 4,80 m Parken auf der Fahrbahn ist nicht möglich der Einmündungsbereich Eugenstraße wird in gleicher Bauweise hergestellt geschätzte Baukosten ca. 94 T€
Nach Abwägung der Nutzungsansprüche und des zu erwartenden Verkehrsaufkommens kann die Lehmanstraße, in Anlehnung an die RASt 06, als Wohnweg eingeordnet werden. Weil der Einmündungsbereich Eugenstraße fahrdynamisch am meisten beansprucht wird sollte der Ausbau in das Bauvorhaben einbezogen werden. Aus der örtlich vorgefundenen Situation ergibt sich kein Bedarf zur Berücksichtigung von Parkflächen auf der Fahrbahn. Sollte sich im Zuge der weiterführenden Planung ein solcher Bedarf herausstellen, wäre die Anlage von 1 bis 2 Stellflächen, gegebenenfalls durch Fahrbahnverbreiterung, in Betracht zu ziehen.
Auch aus wirtschaftlichen Erwägungen wird daher empfohlen, die in der Variante drei vorgesehene Aufteilung des Straßenraumes, weiterzuplanen.
Im Rahmen eines früheren Bauvorhabens wurden an der Lehmannstraße bereits zwei Leuchten des Typs Erika, Farbe moosgrün aufgestellt. Diese Straßenbeleuchtung ist auf der Länge des Straßenausbaus zu ergänzen.
Die sich aus der Variante 3 ergebende Höhe der Anliegerbeiträge beläuft sich voraussichtlich auf 3,35 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche. Die Herstellungskosten der privaten Grundstückszufahrt betragen ca. 90,00 €/qm hergestellter Zufahrtsfläche.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung der Lehmannstraße, gemäß vorgestellter Variante drei, mit folgendem Ausbauprogramm weiter zu führen:
Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor. Anlagen:
Lagepläne der Varianten 1, 2 und 3
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