Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27. Oktober 2011 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „SPH Haus am Wandlitzsee“ (SPH – Seniorenpflegeheim) gefasst.
Das Vorhaben wurde gemäß Artikel 12 Abs. 1 des Landesplanungsvertrages bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim mit der Anfrage zu den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angezeigt. Des Weiteren wurde beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg ein Antrag auf landschaftsschutzrechtliche Entscheidung zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet“ gestellt.
Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes wurde auf Grund des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a i.V.m. § 13 Baugesetzbuch verzichtet.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch
§ 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
§§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1. dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.
2. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
Entwurf Bebauungsplan „SPH Haus am Wandlitzsee“ mit Begründung (Stand November 2011)
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