Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2011-0243  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord III" in der Gemarkung Wandlitz,
Karl-Marx-Straße 12, Flur 4, Flurstück(e) 808, 811, 815
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 34Aktenzeichen:W 63 40 091/11
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
10.01.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.01.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
06.02.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BV-HA-2011-0243

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zu den Festsetzungen des Bebauungsplan „Wandlitzsee Nord III“ zur Errichtung von zwei Wohnhäusern mit Pult- bzw
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zu den Festsetzungen des Bebauungsplan „Wandlitzsee Nord III“ zur Errichtung von zwei Wohnhäusern mit Pult- bzw. Flachdach auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Karl-Marx-Straße 12, Flur 4, Flurstück(e) 808, 811 und 815 vor.

 

Die Befreiung bezieht sich auf die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen unter Punkt 1. Dachform und Gestaltung der Dachflächen – Dächer von Hauptgebäuden sind in allen Baugebieten zulässig als: Satteldächer, Walm- und Krüppelwalmdächer mit symmetrischer Dachneigung von mindestens 25° und maximal 45°; Pult- und Flachdächer sind bei Hauptgebäuden allgemein nicht zulässig.

 

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück zwei Wohnhäuser mit einer Grundfläche von je 150 m² und teilweise zweitem Geschoss zu errichten. Zur ausreichenden Belegung der Dachflächen mit Solarmodulen für die Warmwasserbereitung und Heizung sowie zur Erfüllung der Forderungen der Energieeinsparungsverordnung und dem erneuerbare Energiewärmegesetz sollen beide Gebäude ein Pultdach mit ca. 8° Dachneigung bzw. ein Flachdach zur Balkonnutzung erhalten.

 

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann aus Sicht der Verwaltung nicht stattgegeben werden. Die Errichtung von zwei Wohnhäusern mit Pult- bzw. Flachdach ist städtebaulich nicht vertretbar. Eine entsprechende Befreiung zu diesem Sachverhalt wurde bisher noch nicht erteilt.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Errichtung von Wohnhäusern mit Pult- bzw. Flachdach gemäß Befreiungsantrag nicht zuzustimmen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(3 Seiten)

Flurkarte

Antragsunterlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV-HA-2011-0243 (299 KB)