Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zu den Festsetzungen des Bebauungsplan „Wandlitzsee Nord III“ zur Errichtung von zwei Wohnhäusern mit Pult- bzw. Flachdach auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Karl-Marx-Straße 12, Flur 4, Flurstück(e) 808, 811 und 815 vor.
Die Befreiung bezieht sich auf die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen unter Punkt 1. Dachform und Gestaltung der Dachflächen – Dächer von Hauptgebäuden sind in allen Baugebieten zulässig als: Satteldächer, Walm- und Krüppelwalmdächer mit symmetrischer Dachneigung von mindestens 25° und maximal 45°; Pult- und Flachdächer sind bei Hauptgebäuden allgemein nicht zulässig.
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück zwei Wohnhäuser mit einer Grundfläche von je 150 m² und teilweise zweitem Geschoss zu errichten. Zur ausreichenden Belegung der Dachflächen mit Solarmodulen für die Warmwasserbereitung und Heizung sowie zur Erfüllung der Forderungen der Energieeinsparungsverordnung und dem erneuerbare Energiewärmegesetz sollen beide Gebäude ein Pultdach mit ca. 8° Dachneigung bzw. ein Flachdach zur Balkonnutzung erhalten.
Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann aus Sicht der Verwaltung nicht stattgegeben werden. Die Errichtung von zwei Wohnhäusern mit Pult- bzw. Flachdach ist städtebaulich nicht vertretbar. Eine entsprechende Befreiung zu diesem Sachverhalt wurde bisher noch nicht erteilt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 31 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Errichtung von Wohnhäusern mit Pult- bzw. Flachdach gemäß Befreiungsantrag nicht zuzustimmen.
Anlagen:
(3 Seiten) Flurkarte Antragsunterlagen
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