Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gestaltungssatzung der Gemarkung Zerpenschleuse setzt u. a. fest, dass Vorgärten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind. Die Anlage von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge im Vorgartenbereich ist nicht zulässig.
Auf dem Flurstück 128 in der Flur 4 wurde im Vorgarten ein überdachter Pkw- Abstellplatz errichtet.
Hinweis: Gemäß neuester Rechtsprechung ist die Gestaltung von Vorgärten oder sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück kein zulässiger Regelungstatbestand einer Gestaltungssatzung. Diese Regelungen müssten nunmehr im Rahmen eines Bebauungsplanes getroffen werden.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 2 und 3 Kommunalverfassung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz § 61 Brandenburgische Bauordnung Gestaltungssatzung Zerpenschleuse
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Antrag auf Abweichung von der Festsetzung, Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten; die Anlage von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge im Vorgartenbereich ist nicht zulässig, zu.
Anlagen:
Auszug aus dem Antrag auf Abweichung
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