Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Entlang der Straßenführung des Langen Grundes ist eine veraltete Straßenbeleuchtung aus den 70-ger Jahren vorhanden.
Die dort verwendeten Lampenköpfe sind an Holzmasten sowie an Betonmasten montiert. Nach in Augenscheinnahme bleibt festzustellen, dass die Betonmasten bereits eine starke Rissbildung aufweisen, was ein Eindringen von Wasser ermöglicht. Durch das Wasser werden die im Mast vorhandenen Moniereisen stark angegriffen (Rostbildung). Die Holzmasten sind mit starkem Fäulnissbefall im Erdreich versehen. Durch die o.a. Zustände ist die dauerhafte Standfestigkeit für die nächsten Jahre nicht mehr gegeben.
Aus den vorgenannten Gründen ist eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage erforderlich.
Vom Ingenieurbüro Fahrendholz ist hierzu eine Vorplanung erstellt worden. Nach den Planungsunterlagen ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit folgenden Parametern vorgesehen:
Für die Auswahl der Leuchtmittel sind zwei Varianten untersucht worden.
Variante 1 = HSE- Technik (HSE = Natriumdampfhochdrucklampe)
Variante 2 = LED- Technik
Im Vergleich der beiden Varianten ist Folgendes festzustellen:
Bei der Bestückung der Lampen mit LED- Technik muss, um eine identische Ausleuchtung wie bei Variante 1 zu erzielen, eine höhere Lampenanzahl installiert werden. Die jährliche Einsparung an Elektroenergie bei Verwendung von LED- Technik liegt bei 2.680 kWh / Jahr.
Zur Reduzierung des Anschaffungsaufwandes soll eine Förderung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beantragt werden. Mit der zu erwartenden Fördermittelhöhe wären die Mehrkosten, die durch die Anwendung der LED- Technik entstehen, egalisiert.
Hinsichtlich der zu erwartenden Anliegerbeiträge beträgt der Unterschied zwischen Variante 1 (0,61 €/m²) und Variante 2 (0,69 €/m²) 0,08 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Insofern wird seitens des Bauamtes empfohlen, die Weiterführung der Planung nach Variante 2 vorzunehmen.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Zuständigkeitsordnung HOAI 2009
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Weiterführung der Planung auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Fahrendholz vorgelegten Vorplanung für die Beleuchtungsanlage „Langer Grund“ nach Variante 2.
Anlagen: Die Vorplanung wird bei den Sitzungen vorgelegt. |
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