Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2011-0376  

 
 
Betreff: Errichtung einer Beleuchtungsanlage im OT Wandlitz, im Langen Grund.

Bestätigung der Vorplanung.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Gewinner, Michael
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
21.02.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
06.03.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
12.03.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
22.03.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Entlang der Straßenführung des Langen Grundes ist eine veraltete Straßenbeleuchtung aus den 70-ger Jahren vorhanden.

 

Die dort verwendeten Lampenköpfe sind an Holzmasten sowie an Betonmasten montiert. Nach in Augenscheinnahme bleibt festzustellen, dass die Betonmasten bereits  eine starke Rissbildung aufweisen, was ein Eindringen von Wasser ermöglicht. Durch das Wasser werden die im Mast vorhandenen Moniereisen stark angegriffen (Rostbildung).

Die Holzmasten sind mit starkem Fäulnissbefall im Erdreich versehen.

Durch die o.a. Zustände ist die dauerhafte Standfestigkeit für die nächsten Jahre nicht mehr gegeben.

 

Aus den vorgenannten Gründen ist eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage erforderlich.

 

 

Vom Ingenieurbüro Fahrendholz ist hierzu eine Vorplanung erstellt worden. Nach den Planungsunterlagen ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit folgenden Parametern vorgesehen:

 

  1. Die Ausbaulänge beträgt ca. 900m.
  2. Die Anordnung der Lampen rde einseitig, entlang des Gehweges (seeseitig) erfolgen.
  3. Es soll eine Bügelleuchte vom Typ Wandlitz zum Einsatz kommen.
  4. Die Gründung der neuen Lichtmaste ist in Magerbeton erforderlich.
  5. Die Lichtpunkthöhe wird ca. 4m betragen.
  6. Die Lampenabstände betragen im Mittel 30m (EN 13201).

 

 

r die Auswahl der Leuchtmittel sind zwei Varianten untersucht worden.

 

Variante 1 = HSE- Technik   (HSE = Natriumdampfhochdrucklampe)

 

  1. Bestückung der Leuchten mit HSE- Leuchtmittel.
  2. Es sind insgesamt 27 Lampen zu setzen.
  3. Betrieb der Beleuchtung im abgesenkten Betrieb (70 / 50 Watt).
  4. Kostenumfang (Gesamtkosten incl. Planung) 56.427,00 €.

 

Variante 2 = LED- Technik

 

  1. Bestückung der Leuchten mit LED- Leuchtmittel.
  2. Es sind insgesamt 30 Lampen zu setzen.
  3. Betrieb der Leuchten mit 40 Watt.
  4. Kostenumfang (Gesamtkosten incl. Planung) 63.302,00 €.

 

Im Vergleich der beiden Varianten ist Folgendes festzustellen:

 

Bei der Bestückung der Lampen mit LED- Technik muss, um eine identische Ausleuchtung wie bei Variante 1 zu erzielen, eine höhere Lampenanzahl installiert werden.

Die jährliche Einsparung an Elektroenergie bei Verwendung von LED- Technik liegt bei 2.680 kWh / Jahr.

 

Zur Reduzierung des Anschaffungsaufwandes soll eine Förderung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beantragt werden. Mit der zu erwartenden Fördermittelhöhe wären die Mehrkosten, die durch die Anwendung der LED- Technik entstehen, egalisiert.

 

Hinsichtlich der zu erwartenden Anliegerbeiträge beträgt der Unterschied zwischen Variante 1 (0,61 €/m²) und Variante 2 (0,69 €/m²) 0,08 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

 

Insofern wird seitens des Bauamtes empfohlen, die Weiterführung der Planung nach Variante 2 vorzunehmen.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Zuständigkeitsordnung

HOAI 2009

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

63.302,00 (LED)

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

56.427,00 (HSE)

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

41.146,00 (LED)

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

36.678,00 (HSE)

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

20

3.165 / 2.821

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

20

2.057 / 1.833

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2011

54100 096102

5410008019

86.000,00

 

2012

54100 096102

5410008019

8.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Weiterführung der Planung auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Fahrendholz vorgelegten Vorplanung r die Beleuchtungsanlage

Langer Grund“ nach Variante 2.

 


Anlagen:

Die Vorplanung wird bei den Sitzungen vorgelegt.