Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2011-0373  

 
 
Betreff: Bauvorhaben „Neubau Bauhof Nord“
hier: Erneute Beratung zur Kostenentwicklung und Entscheidung über weitere überplanmäßige Auszahlung für die Außenanlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Kitzler, Christian
Federführend:K_Kämmerei Beteiligt:HB AL
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.11.2011 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.12.2011 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lagepl.Bauantrag Bauh.
20110124_4100_LP4_Außenanlagenplan

Der Gemeindevertretung lag in der Oktobersitzung ein Antrag auf überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 269
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindevertretung lag in der Oktobersitzung ein Antrag auf überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 269.000 € für das Bauvorhaben „Neubau Bauhof Nord“ vor (siehe BV-GV/2011-0360).

Dem Antrag wurde in Höhe von 178.000 €, d.h. ohne den Anteil für die Außenanlagen, zugestimmt. Die Zustimmung war an die Maßgabe gebunden, dass eine Inanspruchnahme nur nach vorheriger Beratung mit den Mitgliedern des Ausschusses für Bauen und Gemeindeentwicklung zu den Ursachen und Kosteneinsparungsmöglichkeiten erfolgen darf.
Ferner soll die Thematik Außenanlagen in der nächsten Gemeindevertretersitzung erneut beraten und entschieden werden.

 

Diese Beratung hat am 15.11.11 stattgefunden.

 

1.      Zusammenfassung des Besprechungsergebnisses über Ursachen der Kostenentwicklung und Beratung über Kosteneinsparmöglichkeiten

 

Zunächst wurde die Herkunft der Aussage zu den Außenanlagen in der Beschlussvorlage BV-GV/2011-0360 geklärt.

In der Beschlussvorlage BV-GV/2011-0360 wurde ausgeführt, dass in der ursprünglichen Kostenschätzung diese Kosten nicht enthalten gewesen sind.

Dies steht im Widerspruch zu der Beschlussvorlage BV-GV/2010-0170, in der in der Kostendarstellung die Außenanlagen in Höhe von 92.000 € enthalten waren. Diese Beschlussvorlage basierte auf die Kostenschätzung der LP2. Da hier bereits das Budget von 1,2 Mio. € überschritten war, wurde für die Genehmigungsplanung (LP4) die Außenanlagen nicht berücksichtigt, d.h. der Planer wurde hierfür auch nicht beauftragt. Die Verwaltung entschied, dass die Außenanlagen in einem geringeren Ausbaustandard vom Bauhof selbst hergestellt werden können. Auf diese verwaltungsinterne Entscheidung bezog sich die Aussage in der Beschlussvorlage BV-GV/2011-0360.

 

Im weiteren Verlauf der Beratung wurde die Kostenentwicklung diskutiert. Es wurde herausgearbeitet, dass zum Beispiel die Ausschreibung bei den Fertigteilelementen der Fahrzeughalle eine gravierende Abweichung (ca. 150T€) zur Kostenberechnung ergab. Der Planer Herr Masternak (Ingenieurbüro tectum) erläuterte, dass dies insbesondere auf die gestiegene Nachfrage aufgrund starker Bautätigkeit zurückzuführen sei.

 

Die Verwaltung entschied sich zum damaligen Zeitpunkt gegen die Aufhebung der Ausschreibung, weil Alternativen (z.B. monolithische Bauweise) ähnlich teuer gewesen wären und außerdem weitere Bauverzögerungen vermieden werden sollten.

 

Weiterhin haben die Verzögerungen bei der Erteilung der Baugenehmigung dazu geführt, dass die Ausschreibungen zu keinem optimalen Zeitpunkt erfolgen konnten.

 

Die Mitglieder des Ausschusses konnten den Ausführungen weitestgehend folgen, kritisierten aber an der Verfahrensweise der Verwaltung, dass hier die Gemeindevertretung bzw. der Ausschuss früher hätte informiert werden müssen.
Im Zusammenhang mit der Beantragung einer überplanmäßigen Auszahlung sei diese Information zu spät. Eine frühzeitige Beteiligung der gemeindlichen Gremien diene letztlich dem besseren Verständnis für spätere Anträge auf überplanmäßige Auszahlungen.

 

Es bestand Einigkeit darin, dass zukünftig ein „Frühinformationssystem“ eingerichtet werden soll. Die Verwaltung hat angekündigt, für die erste Gemeindevertretersitzung im Jahr 2012 hierzu eine Beschlussvorlage zu erarbeiten.

 

Weiterhin wurde die Frage der zukünftigen Kosteneinsparung erörtert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass bei den verbleibenden Vergabeeinheiten kaum Kosteneinsparungen (z.B. durch Veränderung des Leistungsumfangs) möglich seien.

 

2.      Beratung und Entscheidung zu den Außenanlagen

 

Auf der Grundlage der Vorlage zum Bauantrag für das Vorhaben (MV-GV/2010-0027) ist die Außenanlagenplanung erstellt worden. Die Unterlagen erarbeitete das Ingenieurbüro tectum aus Schönwalde. Die Baugenehmigung dazu ist erteilt.

 

Die Umsetzung der Planinhalte erfordert die Realisierung folgender Maßnahmen:

 

1.      Auf dem Bauhofgelände werden Rangierflächen vor den Hallenzufahrten angelegt.

2.      Der Zufahrtsweg zwischen der B 109 und dem Bauhofgelände soll befestigt werden. Dieser dient dann auch der Erschließung des künftigen Rotteplatzes (späterer Ausbau).

3.      Die Entwässerung der befestigten Flächen erfolgt oberflächlich in dafür angelegte Ausmuldungen.

4.      Das Gelände wird eingefriedet. An der Grundstücksgrenze zum Kirchgelände ist ein Pflanzstreifen (Heckenpflanzung) vorgesehen.

5.      Zur Herstellung des Zugangsbereiches des Bauhofs-/ Archivgebäudes sowie der Stellplätze ist eine betonsteingepflasterte Befestigung vorgesehen (insgesamt etwa 360 m²)

6.      Die Fahrflächen für die Arbeitsfahrzeuge des Bauhofes sollen in asphaltierter Bauweise hergestellt werden (insgesamt etwa 1.300 m²).

7.      Zur Beleuchtung des Geländes sind Lampen an den Gebäuden vorgesehen.

Die unbefestigten Flächen werden begrünt (insgesamt etwa 1.300m²).

 

Der Bauleistungsumfang beträgt ca. 91.000 €. Die Zaunsetzung und die Begrünung wird der Bauhof in Eigenleistungen realisieren (Materialkosten in den 91.000 € enthalten). Der Planungsanteil für die Außenanlagen ist im ersten Antrag auf überplanmäßige Auszahlung mit berücksichtigt.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

1.485.000

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

80

18.560

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2009

 

1116000001

450.000

 

2010

 

1116000001

750.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Mitteilung zum Ergebnis der Beratung mit den Mitgliedern des Ausschusses für Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis.

 

Die Gemeindevertretung genehmigt eine weitere überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 91.000 € zur Erstellung der Außenanlagenr das Bauvorhaben „Neubau Bauhof Nord“ (Investitions-Nr. 11160 00 001, Produktkonto 11160.785100). Die Deckung erfolgt aus Gewerbesteuermehrerträgen (Produktkonto 61100.401300).

Anlagen:

Anlagen:

 

1.      Lageplan zum Bauantrag

2.      Lageplan Außenanlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Lagepl.Bauantrag Bauh. (374 KB)    
Anlage 1 2 20110124_4100_LP4_Außenanlagenplan (193 KB)