Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0004-1  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Hauptsatzung
Einreicher: SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion - Freie Wähler
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
  Bezüglich:
BV-GV/2008-0004
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
07.11.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
07.11.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
07.11.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
07.11.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
07.11.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
08.11.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
08.11.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
08.11.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
09.11.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.12.2011 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz abgelehnt   
Anlagen:
Hauptsatzung 1.Änderung

Begründung / Erläuterung

In der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz soll der § 12 neu geregelt werden.

 

Bisher waren dem Bürgermeister alle Personalangelegenheiten der Beschäftigten und Beamten als Geschäft der laufenden Verwaltung übertragen worden.

Zukünftig soll die Gemeindevertretung auf Vorschlag des Bürgermeisters über die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten ab Entgeltgruppe E 12 sowie die Begründung eines Beamtenverhältnisses ab Besoldungsgruppe A 11 per Beschluss entscheiden.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) sind Änderungen der Hauptsatzung mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 28 Abs. 2, Nr. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 62 BbgKVerf


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 


Anlagen:

1.      Änderung der Hauptsatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hauptsatzung 1.Änderung (61 KB)