Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
In der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz soll der § 12 neu geregelt werden.
Bisher waren dem Bürgermeister alle Personalangelegenheiten der Beschäftigten und Beamten als Geschäft der laufenden Verwaltung übertragen worden. Zukünftig soll die Gemeindevertretung auf Vorschlag des Bürgermeisters über die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten ab Entgeltgruppe E 12 sowie die Begründung eines Beamtenverhältnisses ab Besoldungsgruppe A 11 per Beschluss entscheiden.
Gemäß § 4 Abs. 2 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) sind Änderungen der Hauptsatzung mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung zu beschließen.
Gesetzliche Grundlagen § 28 Abs. 2, Nr. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 62 BbgKVerf Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Anlagen: 1. Änderung der Hauptsatzung
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