Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz fördert ehrenamtliche und freiwillige Tätigkeiten. Freiwilliges Engagement verdient Anerkennung.
Angeregt durch die Fraktion DIE LINKE ist eine „Satzung über die Verleihung von Ehrungen durch die Gemeinde Wandlitz“ eingereicht worden. Im Hauptausschuss am 23.5.2011 wurde diese Vorlage abschlägig beschieden und an den Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften (A5) zurück verwiesen. In der Sitzung des Ausschusses A5 am 30.8.2011 wurde empfohlen, von einer Satzung Abstand zu nehmen, gleichwohl ehrenamtliches Engagement für Wandlitz öffentlich zu würdigen.
Der Ausschuss empfiehlt daher, Ehrungen für verdienstvolle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wandlitz im Rahmen des Neujahrsempfanges durchzuführen. Vorschläge sind durch die Ortsbeiräte mit entsprechender Begründung bei der Bürgermeisterin bis zum 1. November eines jeden Jahres einzureichen.
Gesetzliche Grundlagen Brandenburgische Kommunalverfassung § 28 (2) Ziffer 9
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, Ehrungen für verdienstvolle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wandlitz im Rahmen des Neujahrsempfanges durchzuführen. Vorschläge sind durch die Ortsbeiräte mit entsprechender Begründung bei der Bürgermeisterin bis zum 1. November eines jeden Jahres einzureichen.
Anlagen: keine |
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