Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Plangebiet umfasst ca. 1,14 ha und befindet sich östlich der Bundesstraße B 109, Höhe Feuerwehr, am Rande des alten Dorfkerns von Basdorf.
Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Basdorf sind die straßenbegleitenden bebaubaren Teilflächen als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Im derzeitigen in Aufstellung befindlichen Gesamtflächennutzungsplan wurde die allgemeine Darstellung, gemischte Baufläche (M), entsprechend übernommen. Die hinteren nicht bebaubaren Teilflächen sind als Fläche für Landwirtschaft dargestellt (siehe Übersichtskarte).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein geeignetes und notwendiges Instrument zur erforderlichen Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes und steht der gemeindlichen Entwicklung nicht entgegen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung - Klärung der erforderlichen Erschließung - Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege - Klärung der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher- sowie ein Erschließungsvertrag abzuschließen.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Für das Areal der Gemarkung Basdorf, Flur 1, Flurstücke 320 und 321 einen Bebauungsplan aufzustellen.
2. Nach den Zielen der Raumordnung ist anzufragen.
3. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung ist durchzuführen.
4. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen. Anlagen:
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Flurkarte im M 1: 2.000) - Übersichtskarte
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