Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zur Errichtung eines Carports, der an drei Seiten geschlossen ist, auf dem Grundstück in der Gemarkung Basdorf, In der Wiesenaue 13, Flur 2, Flurstück 559 vor.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1/93 „In den Gründen“ – 2. Änderung. Dieser setzt unter Stellung der baulichen Anlagen Pkt. 2.1 fest: das innerhalb der Abstandsflächen der Häuser keine Garagen errichtet werden dürfen, hier sind nur offene Garagen und Stellplätze erlaubt und unter gestalterische Festsetzungen Pkt. 1.2 ist festgesetzt: das offene Garagen und Carports bzw. überdeckte Stellplätze an mindestens drei Seiten offen sein müssen, nur die zum Wohngebäude gerichtete Seite darf geschlossen sein.
Mit der Errichtung des geschlossenen Carports möchte der Antragsteller sein Auto vor Schneeflug und Eis schützen.
Die beantragten Befreiungen hinsichtlich der Errichtung des geschlossenen Carports innerhalb der Abstandsflächen der Häuser und der gestalterischen Festsetzung ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung hinsichtlich der Befreiung von folgenden Festsetzungen:
1. Innerhalb der Abstandflächen der Häuser dürfen keine Garagen errichtet werden, hier sind nur offene Garagen, Carports und Stellplätze erlaubt.
2. Offene Garagen und Carports bzw. überdeckte Stellplätze müssen an mindestens drei Seiten offen sein, nur die zum Wohngebäude gerichtete Seite darf geschlossen sein. Anlagen:
- Flurkartenauszug - Kopien aus Antragsunterlagen
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