Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Bonner Straße ist eine öffentlich gewidmete Gemeindestraße. Sie befindet sich in einem Siedlungsgebiet zwischen der Thälmannstraße, der Stolzenhagener Chaussee (Landesstraße 29) und der Prenzlauer Chaussee (Bundesstraße 109). Das Gesamtbild dieser Siedlung vermittelt das Bewusstsein, sich innerhalb einer geschwindigkeits-reduzierten Zone zu befinden.
Mit Beschluss der Gemeindevertretung im Jahr 2007 wurde die Ausschilderung mit dem Verkehrszeichen 274-40 (Beginn/ Ende einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) für die Siedlung zwischen der Thälmannstraße, der Stolzenhagener Chaussee (L 29) und der Prenzlauer Chaussee (B 109) beschlossen. Mit dieser Verkehrsbeschilderung gilt die Vorfahrtregelung „rechts vor links“.
Durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim wurde hierzu die verkehrsrechtliche Anordnung erteilt und die Aufstellung der Verkehrszeichen durch die Gemeindeverwaltung vorgenommen.
Mit der als Anlage beigefügten Unterschriftensammlung stellen Anwohner der Bonner Straße den Antrag auf Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Verkehrszeichen 325/326). Für diesen Antrag stimmten 93 Personen mit ihrer Unterschrift. In der Bonner Straße sind 22 Bürger gemeldet. Von diesen haben 14 ihre Unterschrift geleistet.
Die Verkehrsbeschilderung mit dem Zeichen 325/326 als sogenannte Spielstraße setzt voraus, dass durch die bauliche Gestaltung dieser Straße der Eindruck entsteht, der Fahrzeugverkehr hat eine untergeordnete Bedeutung. In diesen Straßen dürfen Kinder auf der Fahrbahn spielen und Fußgänger die Fahrbahn in ihrer gesamten Breite benutzen. Das Parken ist nur in gekennzeichneten Parkflächen erlaubt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 6-8 km/h.
Ohne bauliche Veränderungen an der Fahrbahn (z.B. Verkehrsinseln, Fahrbahn-verschwenkungen etc.) ist allein durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 325/326 eine gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung meist nicht zu erreichen.
Es sollte berücksichtigt werden, dass sich in der Bonner Straße ein Gaststättengewerbe befindet (Cafè Nostalgie).
Gesetzliche Grundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO) Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt empfiehlt der Verwaltung, den Antrag gemäß des Antrages der Bürger bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
a) zu stellen b) nicht zu stellen
Anlagen:
Unterschriftensammlung von Bürgern zur Bonner Straße
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