Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Bernauer Chaussee ist eine öffentlich gewidmete Straße, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch prinzipiell jedermann offen steht. Sie verbindet die Bundesstraßen 109 und 273 und ist eingestuft als Haupterschließungsstraße. In der Bernauer Chaussee sind Gewerbebetriebe angesiedelt, u.a. auch ein Transportunternehmen mit Lkw-Verkehr.
Mit Beschluss der Gemeindevertretung im Jahr 1999 wurde der Ausbau der Bernauer Chaussee, im Bereich zwischen dem Schienenweg der Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) und der Straße „An der Kehlheide“, beschlossen. Während der Planungsphase wurde eine Einwohnerversammlung durchgeführt. Die Errichtung von 4 Aufpflasterungen zur Erzielung einer Verkehrsberuhigung in diesem Straßenabschnitt wurde mehrheitlich befürwortet.
Durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim ist zur Sicherheit und zum Schutz für die Anwohner und die Verkehrsteilnehmer angeordnet worden, den ausgebauten Streckenabschnitt der Bernauer Chaussee mit dem Verkehrszeichen 274-53 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) zu beschildern und die jeweiligen Aufpflasterungen mit den Verkehrszeichen 112 (Unebene Fahrbahn) zu versehen. Sie ist eine vorfahrtberechtigte Straße (Hauptstraße). Beide abgehenden Siedlungen sind mit dem Verkehrszeichen 274.2-40 als 30 km/h Zone ausgeschildert.
Im Jahre 2010 führte die Schließung des Oberstufenzentrums in der Bernauer Chaussee zur Einstellung des regulären täglichen Busverkehrs. Derzeit verkehrt die Buslinie 903 an den Wochenenden in der Bernauer Chaussee stündlich (insgesamt 15 Fahrten).
Die Einrichtung dieser Buslinie geschah auf Antrag des Barnimer Tourismusverbandes unter Zustimmung des Landkreises Barnim und der Barnimer Busgesellschaft, um den Tourismus zum Liepnitzsee zu fördern.
Mit der als Anlage beigefügten Unterschriftensammlung fordern Anwohner der Bernauer Chaussee:
1. den Busverkehr am Wochenende einzustellen. 2. die Errichtung einer 30 km/h Zone. 3. ein Verbot für Lkw/ Bus (Anlieger frei).
Die Errichtung einer 30 km/h Zone setzt voraus, dass in diesem Straßenabschnitt der Bernauer Chaussee kein Busverkehr besteht.
Gesetzliche Grundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO) Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt empfiehlt der Verwaltung, den Antrag gemäß den Forderungen der Bürger a) zu stellen b) nicht zu stellen.
Anlagen:
Unterschriftensammlung von Anwohnern der Bernauer Chaussee
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