Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2011-0212  

 
 
Betreff: Antrag auf verkehrsrechtliche Änderungen in der Bernauer Chaussee
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:OA 15
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
16.08.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Entscheidung
29.08.2011 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Unterschriftensammlung von Anwohnern der Bernauer Chaussee

Die Bernauer Chaussee ist eine öffentlich gewidmete Straße, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch prinzipiell jedermann offen steht
Begründung / Erläuterung

Die Bernauer Chaussee ist eine öffentlich gewidmete Straße, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch prinzipiell jedermann offen steht. Sie verbindet die Bundesstraßen 109 und 273 und ist eingestuft als Haupterschließungsstraße. In der Bernauer Chaussee sind Gewerbebetriebe angesiedelt, u.a. auch ein Transportunternehmen mit Lkw-Verkehr.

 

Mit Beschluss der Gemeindevertretung im Jahr 1999 wurde der Ausbau der Bernauer Chaussee, im Bereich zwischen dem Schienenweg der Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) und der Straße „An der Kehlheide“, beschlossen. Während der Planungsphase wurde eine Einwohnerversammlung durchgeführt. Die Errichtung von 4 Aufpflasterungen zur Erzielung einer Verkehrsberuhigung in diesem Straßenabschnitt wurde mehrheitlich befürwortet.

 

Durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim ist zur Sicherheit und zum Schutz für die Anwohner und die Verkehrsteilnehmer angeordnet worden, den ausgebauten Streckenabschnitt der Bernauer Chaussee mit dem Verkehrszeichen 274-53 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) zu beschildern und die jeweiligen Aufpflasterungen mit den Verkehrszeichen 112 (Unebene Fahrbahn) zu versehen. Sie ist eine vorfahrtberechtigte Straße (Hauptstraße). Beide abgehenden Siedlungen sind mit dem Verkehrszeichen 274.2-40 als 30 km/h Zone ausgeschildert.

 

Im Jahre 2010 führte die Schließung des Oberstufenzentrums in der Bernauer Chaussee zur Einstellung des regulären täglichen Busverkehrs. Derzeit verkehrt die Buslinie 903 an den Wochenenden in der Bernauer Chaussee stündlich (insgesamt 15 Fahrten).

 

Die Einrichtung dieser Buslinie geschah auf Antrag des Barnimer Tourismusverbandes unter Zustimmung des Landkreises Barnim und der Barnimer Busgesellschaft, um den Tourismus  zum Liepnitzsee zu fördern.

 

Mit der als Anlage beigefügten Unterschriftensammlung fordern Anwohner der Bernauer Chaussee:

 

1. den Busverkehr am Wochenende einzustellen.

2. die Errichtung einer 30 km/h Zone.

3. ein Verbot für Lkw/ Bus (Anlieger frei).

 

Die Errichtung einer 30 km/h Zone setzt voraus, dass in diesem Straßenabschnitt der Bernauer Chaussee kein Busverkehr besteht.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Umwelt empfiehlt der Verwaltung, den Antrag gemäß den Forderungen der Bürger              a) zu stellen

     b) nicht zu stellen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Unterschriftensammlung von Anwohnern der Bernauer Chaussee

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Unterschriftensammlung von Anwohnern der Bernauer Chaussee (400 KB)